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Die Gestapo  61 In den Anfangsjahren rekrutierte sich die Gestapo vornehmlich aus dem Personal der Krimi- nalpolizei und der Politischen Polizei der Weimarer Republik, verstärkt durch Angehörige der Hilfspolizei, bei denen es sich mehrheitlich um Mitglieder aus SA und SS handelte. Mit dem steigenden Personalbedarf rückten verstärkt berufsfremde NSDAP-Mitglieder in freie Stellen nach, die ihre mangelnde polizeiliche Erfahrung und Kompetenz durch weltanschauliche Radi- kalität und praktizierten Terror auszugleichen suchten. In den Chefetagen der neuen Polizei indes tummelten sich mehrheitlich junge, aus der Mitte des deutschen Bürgertums stammende Juristen, die teils aus politischer Überzeugung, teils aus opportunistischen Motiven den Weg zur Gestapo gefunden hatten. In weltanschaulichen Schulungsprogrammen wurden die Gestapo-Bediensteten seit Mitte der 1930er Jahre auf das Konzept der ›völkischen Polizei‹ eingeschworen. Mit dem Krieg und den Erfahrungen im ›sicherheitspolizeilichen Einsatz‹ im Ausland nivellierten sich diese Unterschiede in der personellen Zusammensetzung der Gestapo. Vor allem in den regionalen Staatspolizeistellen nahm die SS-Prägung nun deutlich zu.Vereinzelt rückten jetzt auch ehemalige SS-Hilfspolizisten in Leitungsfunktionen auf. Hilfs- kräfte, bei denen es sich um Notdienstverpflichtete aus allen Berufen, um kollaborations­ willige Ausländer, Invaliden der Waffen-SS sowie um Frauen handeln konnte, füllten die durch den Kriegseinsatz entstandenen Lücken im sicherheitspolizeilichen Apparat auf. Der ideologischen Radikalisierung des Personals entsprach die Radikalisierung der polizeili- chen Methoden. Besessen von der Idee der Bedrohung des deutschen ›Volkskörpers‹, sollte es der Politischen Polizei erlaubt sein, staatsfeindliche Angriffe abzuwehren, »mit jedem Mittel, das Erfolg verspricht«. Selbstbeschränkungen in den Mitteln dürfte es nicht geben. 5 In Formulierungen wie diesen war letztlich die Entgrenzung der polizeilichen Methoden bis hin zum Massenmord angelegt. Zu den genuinen Instrumenten staatspolizeilicher Arbeit zählte die seit 1933 praktizierte Methode der ›verschärften‹ bzw. der ›technischen Vernehmung‹, wie die Geständniserpres- sung euphemistisch hieß. Diese umfasste ein Bündel von Repressalien wie Schlafentzug, Einfachverpflegung und körperliche Gewalt.Als bedeutendstes Instrument polizeilichen Han- delns indes erwies sich die Befugnis zur Schutzhaftnahme, die unter Umgehung der Gerichte verhängt und sowohl in staatlichen Gefängnissen als auch in wilden Schutzhaftlagern und in den neu gebildeten, der SS unterstehenden Konzentrationslagern vollstreckt wurde. Die poli- zeiliche Verhängung eines unbefristeten Freiheitsentzugs ohne rechtsförmiges Verfahren diente als Allzweckwaffe: als wirksames Einschüchterungsinstrument, da niemand wusste, ob und wann und wie lange man in die Fänge der Gestapo geraten konnte, als Ermittlungsersatz, Das Personal der Gestapo Gestapo-Methoden und weitere Radikalisierung

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