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56 Gerhard Paul Keine andere Institution bestimmt unser Bild des nationalsozialistischen Terrors so sehr wie die Geheime Staatspolizei. Und über keine andere Institution des NS-Staates existieren so viele Gerüchte wie über sie. Bis heute scheint sie umgeben vom Mythos der Allgegenwart, der Allwissenheit und der Allmacht. Tatsächlich war die Gestapo das wichtigste Instrument der Exekution des Führerwillens. Sie war das »Herz« des nationalsozialistischen Terrors, wie Franz Neumann 1944 befand. 1 Indes: Die Gestapo gab es nicht, denn diese war keine statische und schon gar keine von der sie umgebenden Gesellschaft isolierte Institution. Mit ihren Aufgaben, ihren Strukturen und ihrer Praxis war die Gestapo der Anfangsjahre eine andere als die nach 1936 oder die des Krieges. In mehreren Radikalisierungsschüben veränderte sie sich vom Exekutivorgan der politischen Gegnerbekämpfung zum wichtigsten Organ der Durchsetzung eines rassistischen Gesellschaftsmodells. Ihr Apparat war zudem eingebettet in ein breites institutionelles und gesellschaftliches Geflecht der Unterstützung, ohne die sie ihre Aufgaben nicht hätte bewäl- tigen können und ohne die sie nie so mächtig gewesen wäre. In ihren organisatorischen Strukturen, ihrer personellen Zusammensetzung, ihren polizeilichen Methoden sowie in etlichen ihrer Feindbilder knüpfte die Gestapo an die Politische Polizei der Weimarer Republik an. Diese hatte sich nach dem 30. Januar 1933 relativ ungehindert von den neuen Machthabern funktionalisieren lassen. Vorreiter der Entwicklung war Bayern, wo der Reichsführer-SS, Heinrich Himmler, bereits am 1. April 1933 zum Politischen Polizeikom- mandeur Bayerns bestellt wurde. In den anderen Reichsteilen gelang es dem SS-Chef im Laufe der nächsten Monate, die Politischen Polizeien unter seine Kontrolle zu bringen. Den Abschluss fand der Prozess in Preußen, wo Himmler am 20. April 1934 zum Inspekteur und stellvertre- tenden Chef des neu errichteten Gestapoamtes (Gestapa) in Berlin ernannt wurde, dessen Leitung bei dem Chef des parteiinternen Sicherheitsdiensts der SS, Reinhard Heydrich, lag. Nach dem preußischen Gestapo-Gesetz vom April 1933 hatte das Gestapa »alle staats gefährlichen politischen Bestrebungen« zu erforschen, die Ergebnisse der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten. Die Gestapo verfügte damit über die Macht zu definieren, wer und was als ›staatsgefährlich‹ anzusehen war.Außerdem bestimmte das Gesetz, dass die neue Polizei mithilfe von Außenstellen (Staatspolizeistellen) für die einzelnen Landespolizeibezirke tätig werden sollte. 2 Bei diesen flächendeckend zu bildenden und regional organisierten Polizeistellen handelte es sich im Kern um die früheren Abteilungen Politische Polizei bei den Polizeipräsidien. Schließlich wies das Gesetz der Gestapo eine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Polizeibehörden sowie gegenüber der Hilfspolizei zu. Einen ersten Radikalisierungsschub erlebte die Politische Polizei während der politischen Gegnerbekämpfung bis 1936. Bei Aktionen wie der reichsweiten Verhaftung von mehr als 1500 ehemaligen KPD-Funktionären 1935 übten sich ihre Angehörigen in den neuen Terror ein. Anfänge und Beginn der Radikalisierung Abb. S.54/55: Verhaftete Juden in Baden-Baden vor ihrer Einweisung ins KZ Dachau, 10. November 1938 (Kat.166)
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