Katalog
Hermann J ensen und Alois Boehm 149 logische Erfassung der gesamten deutschblütigen Bevölkerung und die Ausschaltung »asozia- len, abträglichen Erbgutes« durch dauernde Asylierung und zwangsweise Sterilisierung. 31 Von Juni 1933 bis Juli 1934 leitete Boehmdie Abteilung »Rassenhygiene« imReichsausschuss für den Volksgesundheitsdienst. Hier setzte er sich intensiv für die Umsetzung des »Gesetzes zur Ver- hütung erbkranken Nachwuchses« ein. 32 ImAugust 1934 wurde die seit 1932 geschlossene Pathologische Abteilung des Johannstädter Klinikums wiedereröffnet und Boehmunterstellt. ImNovember 1934wurde er zudemzumHono- rarprofessor für »Rassenpflege« an der Universität Leipzig ernannt, obwohl er mit nur einigen wenigen Publikationen kaum den hohen Ansprüchen genügen konnte. Auch an der Staatsaka- demie für Rassen- und Gesundheitspflege, die am Deutschen Hygiene-Museum eingerichtet worden war, hielt er Vorlesungen über »Allgemeine und menschliche Vererbungslehre«. Anders als offenbar Jensen blieb er parteipolitisch aktiv. Im Gau Sachsen leitete er von 1934 bis 1937 das Disziplinargericht des NSDÄB. Ab Herbst 1934war er zudemals Mitglied des Erbgesundheitsober gerichts in Dresden an Entscheidungen über Zwangssterilisierungen beteiligt. Seinwissenschaft- liches Interesse galt zunehmend der Vererbungslehre. Sowar er einer der Herausgeber des in zwei Jahrgängen erschienenen Periodikums »Probleme der theoretischen und angewandten Genetik und deren Grenzgebiete«, 33 in dem er aber nicht selbst veröffentlichte. ImMärz 1937 wechselte Boehm auf besonderen Wunsch des Reichsärzteführers an das Erb- biologische Forschungsinstitut der Führerschule der Deutschen Ärzteschaft in Alt Rehse. 34 Hier bildete er Ärzte »auf dem Gebiet der experimentellen Genetik aus, führte selbst Versuche an Drosophila durch und erstellte ab 1939 auch erbbiologische Abstammungsgutachten«. 35 1938 setzte er seine Ernennung zumHonorarprofessor an der Universität Rostock durch. 1939 wurde Neubau im Rudolf-Heß-Krankenhaus
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