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73 Haftbefehl Im Oktober 1940 verhängte das Amtsgericht Dres- den Untersuchungshaft über den Dresdner Kauf- mann Horst Hense (1905–1944). Später verurteilte das Dresdner Landgericht ihn wegen eines mehr- jährigen Liebesverhältnisses mit der jüdischen Ehefrau eines Geschäftspartners zu einer zweiein- halbjährigen Gefängnisstrafe. Nach seiner Entlas- sung wurde Horst Hense zur Wehrmacht eingezo- gen. Er starb 1944 in Frankreich. Haftbefehl, 3.10.1940, HStA Dresden, 11120 StA beim LG Dres- den, Nr. 551, Bl. 21 Die Strafverfolgung überlebten meist nur die nicht- jüdischen Verurteilten. Die Mehrzahl der jüdischen Verurteilten wurde nach Strafende nicht entlassen, sondern in einem Konzentrations- oder Vernich- tungslager ermordet. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs kames zu immer weniger »Rassenschan­ de«-Verfahren, da es aufgrund der Ghettoisierung der jüdischen Bevölkerung kaum noch Kontaktmög- lichkeiten gab. Hinzu kam, dass die 13. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 1. Juli 1943 die straf- rechtliche Verfolgung von Menschen jüdischer Her- kunft ausschließlich der Gestapo zuwies. Erst am 25. August 1998 hob der Deutsche Bun­ destag mit dem »Gesetz zur Aufhebung national- sozialistischer Unrechtsurteile« alle Urteile auf, die Richter aufgrund des »Blutschutzgesetzes« gefällt hatten. Quellen Przyrembel (2003) Roth (2010) Werle (1989), S. 179–191

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