Katalog

45 fort die überkommenen Chormäntel tragen, doch galt der Talar als angemessenes Kleidungsstück. Identitätsstiftende Bedeutung erlangten zum Beispiel deutsche Kirchenlieder oder auch das Motto des Schmalkaldischen Bundes Verbum domini manet in eternum oder auf Deutsch: »Godes wort blift Ewich« (Abb. 6). Hierzu gehörten auch alle Formen der Visualisierung Luthers und anderer Reformatoren wie Melanchthon in Gestalt von Bildern, Kacheln und sonstigen Devotionalien (Abb. 7). Ebenso definierte sich die städtische Elite zunehmend durch materiellen Reichtum wie durch Gelehrsamkeit und den Besitz von Büchern. Annahme und Implementation der lutherischen Lehre in den norddeutschen Territorien In der dritten Phase erließen auch die Fürsten Kirchenord- nungen und implementierten nachfolgend den lutheri- schen Glauben in ihren Territorien. In Norddeutschland bildete 1527 Herzog Ernst (der Bekenner) von Braunschweig-Lüneburg (Celle) den Anfang, während die 1569 erlassene Kirchenordnung von Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel den Endpunkt markierte. Ausnahmen waren die geistlichen Territorien, denn auch wenn vieleMitglieder der Domkapitel den lutherischen Glauben annahmen, so blieben die meisten ehemaligen Bistümer doch nominell altgläubig, weil sie nur auf diesem Weg ihre Selbstständig- keit bewahren konnten. All diese Ordnungen beendeten transitorische Zustände, denn nicht nur die Städte hatten eigene Kirchenordnungen erlassen, sondern diverse Adlige hatten mithilfe ihrer Pat- ronatsrechte lutherische Geistliche gefördert. Solches un­ tergrub die konfessionelle Homogenität der Territorien und erzeugte einen Regelungsbedarf, für den 1555 mit den Be­ schlüssen des Augsburger Reichstages auch eine Rechts- grundlage geschaffen wurde. Nicht von ungefähr hatte sich Abb.6 Hausinschrift in Göttingen: Längs­ balken an der Barfüßerstraße 12 Abb.7 (unten) DOCTER MARTIN LUTTER: grün glasierte Ofenkachel mit Porträt des Reformators, 16.Jahrhundert, gefunden bei Ausgrabungen auf dem Grundstück Turnierstraße 1 in Braunschweig, Kat.-Nr.227c

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