Katalog
54 Die durch Urkunden belegten Aufenthalte von Markgrafen aus askanischem Hause in Frankfurt fallen in die Zeit zwischen 1303 und 1310 und geben der gewachsenen Bedeutung der Stadt Ausdruck. 10 Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass 1330 Kaiser Ludwig IV., der Bayer, in die Ausein- andersetzungen zwischen der Stadt Frankfurt und dem Bischof Stephan von Lebus eingriff und für alle Zeit untersagte, dass die Marienkirche in den Bischofssitz des Bistums umgewandelt werde. 11 Dem war die Zerstörung des bisherigen Bischofssitzes und der Kathedralkirche in Göritz/Góryca vorausgegangen, weshalb der Bischof nun Anspruch auf die Frankfurter Hauptpfarrkirche erhob. 12 Dieser Konflikt wurde erst 1354 unter Bischof Heinrich von Lebus beigelegt, der das landesherrliche Patronat an der Marienkirche anerkannte. Bereits 1352 setzte eine Reihe markgräflich geförderter Altarstiftungen von Frankfurter Patrizierfami- lien und Gilden ein. Altäre wurden dabei mehrfach als von Neuem gegründet bzw. als neu zu errich- ten bezeichnet. 13 Der spätere Nachweis eines dieser Altäre »hinder dem Chore« 14 legt einen Zusam- menhang mit dem Neubau des Chores nahe (Abb. 5). Dieser dürfte spätestens nach der Einigung mit dem Bischof von Lebus um 1354 begonnen und 1367 fertiggestellt worden sein, denn in diesem Jahr ist die Weihe des Heilig-Kreuz-Altares überliefert (Kat.-Nr. 12). 15 Damit steht der Frankfurter Hallen umgangschor in einer Reihe mit den beiden anderen frühen Hallenumgangschören der Mark an den Stadtkirchen in Rathenow und Spandau, die alle in die Regierungszeit des wittelsbachischen Mark- grafen Ludwig des Römers fallen, der jeweils das Patronat innehatte. 16 Diese für Pfarrkirchen moderne Chorlösung war kurz zuvor in Süddeutschland konzipiert worden, wie der 1351 unter den Parlern begonnene Chor der Heilig-Kreuz-Kirche in Schwäbisch Gmünd belegt. Die brandenburgischen Bau- ten wurden jedoch nicht nur zeitgleich begonnen, sie waren auch alle früher vollendet. Das Charakteristikum dieser neuen Bauform besteht in der Verlängerung der Seitenschiffe des Hal- lenlanghauses, die in gleicher Scheitelhöhe um den Binnenchor herumgeführt werden. ImGegensatz zum Chorraum an sich, der in der Regel durch eine Schranke vom Umgang getrennt wurde, war es den Laien nun möglich, näher an den Hauptaltar und die Feier der Eucharistie zu gelangen und die Umgangsjoche mittels Stiftungen und Bestattungen wie Privatkapellen in Besitz zu nehmen. Abb. 4 St. Marien , Ansicht von Norden Abb. 5 ® St. Marien , Blick in den Chor
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