Katalog

12 Karlsruhe, Kopenhagen und Gotha, die übereinstim- mend mit bacchantischen Szenen geschmückt sind. 16 Es sei zunächst noch als These formuliert, dass Schorers Zeichnung den anerkannten Status eines Entwurfs hatte, der nach dem Tod Petels mehrfach genutzt wurde. 17 Ebenfalls von Schorer stammt eine 1609 datierte, monogrammierte Zeichnung mit dem Urteil des Paris (Abb. 5), der sich ein themengleiches Elfenbeinrelief im Grünen Gewölbe zuordnen lässt (Abb. 6). Schorer hat (häufig auch nach älteren Vorlagen) nicht nur für einen unmittelbar in Augsburg tätigen Künstlerkreis – hier ist vor allem an die Goldschmiedewerkstätten zu denken –, sondern auch für auswärtige Adressaten gearbeitet. 18 Einen ganz anderen, nämlich exklusiven Stellenwert nahmen eine Federzeichnung und zwei in Ölfarbe aus- geführte Skizzen von Peter Paul Rubens ein, die ein elfenbeinernes Meisterwerk des mit ihm befreundeten Georg Petel inspiriert und beeinflusst haben. 19 Diese virtuos gestaltete, von Petel signierte und vom Gold- schmied Jan Herck in Antwerpen gefasste ›Gefäßskulp- tur‹ mit dem Triumph der Venus aus dem Jahr 1628 be- findet sich in Stockholm (Kungl. Husgerådskammaren). Sie gehörte neben zwei weiteren, ebenfalls aus Elfen- bein gefertigten Werken Petels zum Besitz von Peter Paul Rubens in Antwerpen. 20 Erst nach dem Tod des Malers wurde der Triumph der Venus mit anderen Stücken seiner Sammlungen verkauft und durch Königin Cristina von Schweden (1626–1689) erworben. 21 Petels Elfenbein- gruppe Venus mit Cupido (Oxford, Ashmolean Museum) hatte Rubens hingegen noch zu Lebzeiten an den Herzog von Buckingham verkauft, ebenso die Gruppe der Drei Grazien , die nicht mehr nachweisbar ist. 22 Immerhin gibt Abb. 5 Federzeichnung mit Urteil des Paris, Hans Friedrich Schorer, Augsburg, signiert und datiert 1609, Prag, Nationalgalerie, Inv.-Nr. K 24630 Abb. 6 ® Elfenbeinrelief mit Urteil des Paris, Giovanni Battista Pozzo, Rom, 1. Drittel 18. Jh., Grünes Gewölbe, Staatliche Kunst- sammlungen Dresden, Inv.-Nr. VII 139

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