Katalog
28 11 Fred Stein im Alter von 20 Jahren, Dresden 1929 Fred Stein aged 20, Dresden 1929 Fred Stein Archive 13 Zeugnis der ersten juristischen Staatsprüfung vom 9. Juli 1930 Certificate of the first legal state examination, July 9, 1930 Fred Stein Archive 1931 lernte Stein die am 22. Juni 1910 geborene Liselotte „Lilo“ Salzburg auf einer Feier ihrer Cousine kennen. Der vielseitig gebil- dete und interessierte Stein zog das Interesse der jungen Frau auf sich. Sie begeisterten sich gemeinsam für viele kulturelle und künstleri- sche Themen und verstanden sich auf Anhieb. 4 Im August 1933 heirateten die beiden und wohnten fortan gemeinsam in der Villa der Familie Salzburg in der Mozartstraße, unweit des Großen Gartens. In 1931 , Stein met Liselotte (Lilo) Salzburg at a party given by one of her cousins. Well-ed- ucated and intellectually curious, the aspiring young lawyer caught Lilo’s eye. They quickly found that they had much in common and shared an enthusiasm for matters of culture and art. 4 The couple married in August 1933 and lived in the Salzburg family home on Mozartstrasse not far from the Grosser Garten park in central Dresden. 12 Liselotte (Lilo) Salzburg, Dresden 1932 Liselotte (Lilo) Salzburg, Dresden 1932 Fred Stein Archive Am 30. Juni 1933 und nur einen Monat vor Abschluss des Referendariats wurde Stein fristlos gekündigt. 5 Grundlage dafür war die Einführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, das es den neuen nationalsozialistischen Machthabern erlaubte, politisch und rassisch unerwünschte Personen aus dem Beamten- dienst zu entfernen bzw. gar nicht erst zuzulas- sen. Mehrere lokale Tageszeitungen berichteten am 2. Juli 1933 von den Sammelentlassun- gen aus dem Justiz- bzw. Vorbereitungsdienst und erwähnten Alfred Stein namentlich (Abb.14). 6 Daraufhin wurde ihm zusätzlich der Zutritt zu den Archiven der Ortskrankenkasse verwehrt, deren Bestände die Recherchegrund- lage seiner Dissertation bildeten. Somit konnte er sein zweites Staatsexamen nicht ablegen und nicht die Befähigung zur Rechtsanwalt- schaft erlangen.
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