Katalog
144 täter 1954 entlassen. Überschattet war seine Freiheit durch die Brettheim-Prozesse von 1955 bis 1960. In drei Verfahren sprachen die Landgerichte Ansbach und Nürnberg Simon vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Verbindung mit einem Tötungsdelikt frei. Zweimal hob der Bundesgerichtshof diese Freisprüche auf. Vor der dritten Revisionsverhandlung starb Simon 1962 an einem Herzinfarkt. 7 VON DER 3. STANDARTE DER POLITISCHEN BEREITSCHAFTEN ZUM III. SS-TOTENKOPFSTURMBANN »SACHSEN« – DIE SS-WACHTRUPPE Im August 1934 war Simon mit dem 3. Sturm der 3. Standarte der Politischen Bereitschaf- ten von Dresden nach Sachsenburg gekommen. Die rasch wachsende Truppe wechselte in der Zeit ihres Bestehens mehrmals die Bezeichnung, gleichwohl spreche ich sie durch- gehend als »Wachtruppe« an. Der Dienst wurde im Wechsel und unter scheinbar kriegs- mäßigen Bedingungen verrichtet; der Häftling Alfred Barthel berichtete später: »3 Stürme waren in dieser Zeit im Dienst zur Bewachung und ein Sturm auf Reserve. Es war häufig so, dass auf 2 bis 3 Mann einWächter kam. Die Bewachung an der Waldstraße wurde auch mittels MG durchgeführt.« 8 Barthels Angaben sind nicht ganz zutreffend, ein kompa- niestarker Sturm stellte die Wache, einer stand in Bereitschaft und einer hatte wachfrei. Eine vierte kompaniestarke Hundertschaft sollte erst 1936 dazukommen. Der wachfreie Sturm und der in Bereitschaft durchliefen ein Ausbildungsprogramm. Es wurde jedoch häufig durch propagandistisch-zeremonielle Aktivitäten wie die Teilnahme an den Reich- sparteitagen unterbrochen. 9 Ab dem 26. Oktober 1934 war Simon mit der Führung der »Wachtruppe K. L. Sachsenburg« beauftragt. 10 Am 6. Dezember warnte er seine Männer in einem »Sonderwachtruppenbe- fehl« vor den »erst jetzt wegen kommunistischer Umtriebe festgenommen[en]« Häftlingen und der »Gefahr, dass Fluchtversuche, Zusammenrottungen usw. von Seiten der Häftlinge versucht werden«. Zusätzlich zu den als Wachhabenden, Wachtposten und Ordonanzen mit genau bezeichneten Aufgaben dauernd präsenten 35 SS-Männern teilte er einen Bereitschaftszug mit der gleichen Stärke ein. Sie hatten »ihren feldmarschmäßigen Anzug griffbereit in der Nähe ihrer Betten aufzuhängen«. Ein Unterführer und sechs Männer dieser Bereitschaft hatten täglich »in vollständigem Wachanzug mit geladenem Gewehr ab Zapfenstreich der Häftlinge bis zum Wecken in der Unterkunft der Häftlinge zu schla- fen«. Auf dem in der Nähe des Tores stehenden MG-Turm herrschte »Gefechtsbereit- schaft«, die Patronengurte waren tagsüber in die zwei Maschinengewehre eingeführt, die Waffen aber nicht fertig geladen. »Beim Häftlingsappell und von Eintritt der Dunkelheit an [...] bis zum Tagesanbruch« aber wurden sie »zum Dauerfeuer geladen«. 11 Vorgaben für die »Abwehr« gegen einen »Angriff auf einen Posten oder die Lagerumzäunung« ergin- gen am 26. Januar 1936 in einer »Dienstvorschrift für die M. G. Türme« von Lagerkomman- dant Bernhard Schmidt, die auch Simons Namenszeichen trägt. Sollten sich »größere Gefangenenmassen ohne Aufsicht gegen einen Drahtzaun« bewegen, »ist ohne jede War- nung mit Maschinengewehrfeuer die Ordnung wieder herzustellen«. 12
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