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· 164 · schlagnahmten Privatvermögens und eine Abfindung für die entfallenen Apanagen an. Mit der Durchsetzung seiner Ansprüche be auftragte Friedrich August III. den Dresdner Rechtsanwalt Justizrat Dr. Bernhard Eibes (1867–1942). 4 Das königliche Vermögen vor der Revolution Der König und die Mitglieder der königli chen Familie verfügten vor der Revolution über Vermögenswerte ganz verschiedener Rechts- und Eigentumsformen. Mit der Einführung der ersten sächsi schen Verfassung vom 4. September 1831 erfolgte eine Trennung des Staatsguts vom Privatvermögen des Königshauses. Der Grundbesitz des Königshauses, das heißt die königlichen Ämter, Domänen, Kammergüter und Forstreviere, ging an den Staat über. 5 Damit wurde ein Staatsvermögen gebildet, auch bezeichnet als »Königlicher Fiskus«. Die Erträge daraus flossen der Staatskasse zu. Da zahlreiche Schlösser nicht mehr vom Königshaus genutzt wurden, sondern als Behördensitze dienten, wurden sie eben falls verstaatlicht. Das betraf etwa die Schlösser Rochlitz, Colditz und Nossen oder das frühere Jagdschloss Hubertusburg in Wermsdorf. Zur Entschädigung erhielt der König eine Geldzahlung aus der Staatskasse, die sogenannte Zivilliste, über die er frei verfügen konnte. 6 Gemäß Verfassung war diese Zivilliste ein Äquivalent für die Erträ ge des königlichen Domänengutes. Aus der Zivilliste, deren Höhe der Landtag bestimm te, war der gesamte Aufwand der Hofhal tung zu begleichen, darunter die Gehälter und Pensionen für die Beschäftigten des Hofes, die Hofjagd, der Hofgottesdienst und das Hoftheater. Die Zivilliste belief sich zu letzt auf jährlich 3 778 962 Mark. Die Mitglieder des Königshauses erhiel ten gemäß der Verfassung 7 und dem Haus gesetz vom 30. Dezember 1837 ebenfalls regelmäßige Geldzahlungen (Apanagen). Diese Mittel stammten aus der Staatskasse und waren als jährliche Geldrente auszu zahlen. Eine besondere Apanage stellte die Sekundogenitur dar. Dabei handelte es sich um einen Fideikommiss, der von Kurfürstin Maria Antonia (1724–1780), der Witwe des Kurfürsten Friedrich Christian (1722–1763), 1776 aus dem Allodialvermögen gestiftet worden war, das sie als bayerische Prinzes sin geerbt hatte. Die Erträge dieses Vermö gens sollten dem nächstberechtigten männlichen Familienmitglied des Königs hauses nach dem König zustehen. In der Regel war das der jüngere Bruder des Kö nigs. Das von Maria Antonia gestiftete Ver mögen war dem Staat zugeordnet worden, der gemäß Hausgesetz eine jährliche Se kundogeniturrente in Höhe von 85 000 Ta lern, später 262 000 Mark, zahlte. Zur Sekun dogenitur gehörten außerdem eine Biblio thek und eine Kunstsammlung, vorwiegend Kupferstiche und Zeichnungen. Mit dem Hausfideikommiss wies die Ver fassung vom 4. September 1831 eine weite re Vermögensmasse aus. 8 Das Hausfidei kommiss beruhte auf einer testamentari schen Bestimmung Kurfürst Friedrich Au gusts II. (1696–1763) vom 3. Mai 1737, wo nach die Schlösser und Kunstgüter als vom Staatsgut abgesondertes unteilbares Ver mögen an seine Nachkommen weiterzuge ben waren. Im Hausfideikommiss waren die königlichen Schlösser, Paläste, Hofgebäude, Gärten, die Stallungen und Wagen, das In ventar der Schlösser, die Bibliothek, die Kunstschätze sowie die Sammlungen zu sammengefasst. Der jeweilige König konnte diese Güter zeit seines Lebens nutzen. Nach seinem Ableben gingen sie an den nachfol genden König über. Die Thronfolge war in der Verfassung genau geregelt, sie beruhte auf dem Recht der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge. 9 Zum Hausfidei kommiss gehörten das Grüne Gewölbe, die Gemäldegalerie, die Porzellansammlung und andere Kunstsammlungen, die zusam men als »Königliche Sammlungen für Kunst und Wissenschaft« firmierten und für Be sucher zugänglich waren. Auch die König liche Öffentliche Bibliothek konnte von je dermann genutzt werden. Sie hatte 1917 den Namen »Sächsische Landesbibliothek« erhalten. Den Bediensteten des Hofes standen schwere Zeiten bevor, denn Ende 1918 wurden sämtliche Zahlungen eingestellt. Das Gemälde von Prinzessin Mathilde stammt noch aus glücklicheren Tagen: Portier, Offiziant, Heiduck, Gondoliere und Hoftrompeter im Schlosspark Pillnitz. Rechts: Eine Hofjagd war sehr aufwendig und teuer. Leibjäger, Gemälde von Prinzessin Mathilde, Schwester des Königs.
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