Leseprobe
76 1934–1939 Ausweitung der Verfolgung Verfolgung homosexueller Männer Bereits vor 1933 werden Schwule gesellschaftlich stigmatisiert. Nach § 175 Strafgesetzbuch werden sexuelle Handlungen zwischen Männern als wider- natürliche Unzucht mit Gefängnis bestraft. 1935 wird die Gesetzesvorschrift verschärft: Jetzt sind sämtliche Arten von sexu- ellen Kontakten zwischen Männern strafbar, auch bloße Berührungen. So können deutlich mehr Homosexuelle verurteilt werden. Für sexuelle Handlungen von Männern mit unter 21-Jährigen oder bei »gewerbsmäßiger Unzucht« mit Män- nern sind Zuchthausstrafen vorgesehen. In den Haftanstalten stehen sie ganz unten in der Gefangenenhierarchie. Zudem erhält die Strafjustiz nun die Mög- lichkeit, Homosexuelle kastrieren zu lassen oder sogar Todesurteile zu ver hängen. Viele Homosexuelle werden in Konzentrationslager gesperrt.
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