Leseprobe
80 1934–1939 Ausweitung der Verfolgung Lebenslange Haft für mehrfach Verurteilte Anfang 1934 tritt das Gewohnheitsverbrechergesetz in Kraft: Auch kleinkrimi- nelle Mehrfachtäter können nach Ende ihrer Haftstrafe nun zeitlich unbegrenzt in Sicherungsverwahrung festgehalten werden. Diese kann sogar nachträglich für bereits verurteilte Straftäter gerichtlich beschlossen werden. Für die Sicherungsverwahrten werden zunächst eigene Abteilungen in Gefäng- nissen geschaffen, später ganze Haftanstalten reserviert. 1942 vereinbaren der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, und der Reichsjustizminister, Otto Thierack, die Deportation aller Sicherungsverwahrten in Konzentrationslager.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTMyNjA1