Leseprobe

83 1934–1939 Ausweitung der Verfolgung Max Wenk steht als Kleinkrimineller zwischen 1904 und 1932 30-mal vor Gericht, meist wegen Diebstählen und Betrügereien. Für die Nationalsozialisten gilt er als Gewohnheitsverbrecher. Sie sperren ihn in Sicherungsverwahrung und später ins Konzen­ trationslager. Der Bautzener Schneider Max Wenk wird als 22-Jähriger erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt. Er kommt immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Das NS-Regime stuft Wenk als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher ein: Nach Ende einer 1934 in Zwickau verbüßten Haftstrafe ordnet das Landgericht Bautzen erneut Untersuchungshaft an. Wenk kommt nach Bautzen II, obwohl gar kein neues Delikt anhängig ist. Vielmehr verurteilt ihn das Landgericht nachträglich zur Sicherungsverwahrung, setzt diese Maßnahme aber gnadenhalber vorerst nicht um. Erst als Wenk 1935 erneut straffällig und zu einer Zuchthausstrafe verurteilt wird, muss er in Sicherungsverwahrung: Nach Verbüßen seiner Strafe verlegt ihn die Justiz 1938 in die Sicherungsanstalt Gräfentonna. Als die Sicherungs- verwahrten in Konzentrationslager überstellt werden, kommt er 1944 ins KZ Buchenwald. Dort verliert sich seine Spur. Max Wenk , 1935 Foto aus der Gefangenenakte, Zuchthaus Waldheim Staatsarchiv Leipzig √

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