Leseprobe

125 1945 Kriegsende in Bautzen kannten, in dem er den Krieg als Wahnsinn und Verbrechen sowie die Nazipro­ paganda als Massensuggestion bezeichnet. 1944 verurteilt ihn deshalb das Sondergericht Dresden zu anderthalb Jahren Gefängnis. Seine Strafe verbüßt er zunächst in Bautzen I. Offenbar wegen seiner noch hohen Reststrafe kommt er nicht für eine vorzei- tige Entlassung infrage. Nach der Evakuierung sitzt Clar vier Wochen in Leipzig ein. Mitte April 1945 wird er dort wegen der Kriegslage und seiner gesundheit- lichen Verfassung doch noch vorzeitig entlassen und schlägt sich nach Hause durch, wo er aber bald verstirbt. Abschrift von Alfred Clars Brief , Januar 1944 Urteilsschrift des Sondergerichts Dresden Hauptstaatsarchiv Dresden

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