Leseprobe
27 DIE DEUTSCHE VOLKSPOLIZEI IM STRAFVOLLZUG Seit 1953 oblag der Strafvollzug an Verurteilten in der gesamten DDR dem Ministerium des Innern (MdI). Zu- ständig war zunächst die Hauptabteilung Strafvollzug in der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) und später die unmittelbar dem Innenminister zugeord- nete Verwaltung Strafvollzug. Neben den Strafanstalten des MdI existierten außerdem die Untersuchungsge- fängnisse der Justiz und der Staatssicherheit. Wie in den anderen Strafvollzugsanstalten gliederte sich der Gesamtbetrieb in Torgau in vier Hauptberei- che: den operativen Dienst, der für die Sicherung der Anlage zuständig war; den Vollzugsdienst; den Ökono- mie- und Versorgungsdienst sowie die Verwaltung. Zur Bewaffnung der Strafvollzugsanstalt Torgau gehörte auch dieses sowjetische Maschinengewehr, das von der Leipziger Bezirksdirektion der Deutschen Volkspolizei feierlich übergeben wurde. In der Bildmitte (mit Schusswaffe) der Anstaltsleiter Werner Tuschling. Torgau, Kultur- haus »Ernst Thälmann« der Volkspolizei, Februar 1958. JVA Torgau Die Volkspolizei gehörte nach sowjetischemVorbild zu den »bewaffneten Organen« der DDR mit militärischen Diensträngen und Uniformen. Wie die anderen bewaff- neten Organe – vor allem die Nationale Volksarmee und das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) – ver- richtete sie ihren Dienst nach den Vorgaben und zum Schutz der SED. Neben der gewöhnlichen Polizeiarbeit war die Volkspolizei auch mitverantwortlich für die Landesverteidigung der DDR. Deshalb wurde sie zum Teil mit Maschinengewehren und gepanzerten Fahr- zeugen ausgerüstet. Außerdem mussten selbst Ange- hörige des Strafvollzugs militärische Übungen abhal- ten, die einen imaginären Angriff des »Klassenfein- des« aus den NATO-Staaten abwehren sollten.
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