Leseprobe
109 Aus den sich anschließenden Vorschlägen zur organisatorischen Anbindung der Jugendhäuser geht hervor, dass erhebliche struk- turelle Mängel im pädagogischen Bereich existierten. Es wurde sowohl die Überantwortung der Zuständigkeit für die Jugend häuser an das Ministerium der Justiz wie auch an das Ministerium für Volksbildung erwogen. Schreiben des Leiters des Jugendhauses Torgau an die Bezirks direktion der Volkspolizei. Torgau, 15. Mai 1961. Sächsisches Staatsarchiv/Staatsarchiv Leipzig
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