Leseprobe

109 Aus den sich anschließenden Vorschlägen zur organisatorischen Anbindung der Jugendhäuser geht hervor, dass erhebliche struk- turelle Mängel im pädagogischen Bereich existierten. Es wurde sowohl die Überantwortung der Zuständigkeit für die Jugend­ häuser an das Ministerium der Justiz wie auch an das Ministerium für Volksbildung erwogen. Schreiben des Leiters des Jugendhauses Torgau an die Bezirks­ direktion der Volkspolizei. Torgau, 15. Mai 1961. Sächsisches Staatsarchiv/Staatsarchiv Leipzig

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