Leseprobe
13 Bebauungsplan Leipzig – Innere Altstadt Der Bebauungsplan Leipzig – Innere Altstadt wurde am 16. Februar 1949 wirksam und war der erste gültige Bebauungsplan der Nachkriegszeit in Leipzig. Der Plan sah die fast voll- ständige Erhaltung des mittelalterlichen Stadtgrundrisses im Leipziger Stadtkern und den Wiederaufbau zahlreicher kriegsbeschädigter Bauten vor. Lediglich amMatthäikirchhof war für die Errichtung eines öffentlichen Gebäudes ein größerer Eingriff in das Straßengefüge vorgesehen. Der Planinhalt knüpfte direkt an den Generalbebauungsplan von 1929 und seine Fortschreibung während der NS-Diktatur an. Für die »Wiedererweckung« der Leipziger Messe war schon seit 1946 ein umfassendes Aufbauprogramm im Gang. Eine radikale Umgestaltung der Innenstadt schien aber auch wegen der unzerstörten Tiefbauanlagen und des Bestandes an kunsthistorisch wertvollen Gebäuden nicht ratsam. Den Anforderungen des Verkehrs und der Stadthygiene wurde durch eine Verbreiterung der Hauptgeschäftsstraßen Rechnung getragen. Wo eine Zurückverlegung der Baufluchten nicht möglich war, sollte der Verkehrsraum durch den Einbau von Arkaden vergrößert werden. Das Bild der Innenstadt, insbesondere der Hain-, Peters- und Grimmaischen Straße, wäre zukünftig erheblich von diesen Laubengängen bestimmt worden. Die für Leip- zig charakteristischen Passagen sollten erhalten bleiben. Für künftige Neubauten waren, vor allem in der Petersstraße und am Brühl, zahlreiche neue Passagen festgesetzt. Die Bebauung der Innenhöfe war grundsätzlich weiterhin zulässig, da der Bedarf an Geschäftsraum allein durch eine Randbebauung der Blöcke nicht zu befriedigen war. Aller- dings sollte die Bebauungsdichte durch eine Beschränkung auf maximal drei Geschosse reduziert werden. Die Gestaltung der Gebäude sollte »höheren architektonischen Anforderungen« gerecht werden; die Verwendung von Naturstein war anzustreben, Werbeanlagen sollten sich in die Architektur einordnen. Schließlich war die Bauaufsicht unter bestimmten Bedingungen ermächtigt, Entwürfe oder Planverfasser zurückzuweisen, Gegenentwürfe zu unterbreiten und Ideenwettbewerbe zu fordern.
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