Leseprobe
124 Diensträume der Stasi Stasi in Bautzen II Geheimpolizeiliche Aufsicht In Bautzen II sind vor allem politische Häftlinge inhaftiert, die die Staatssicherheit als besonders staatsgefährdend einstuft. »Offiziere für Sonderaufgaben« ge- währleisten den direkten Einfluss des MfS auf den Strafvollzug. Nach Gutdünken setzt die Stasi trotz der erfolgten Verurteilung der Häftlinge die Untersuchungen fort und ermittelt weitere Umstände der Straftat. Zudem bestimmen die Stasi-Offiziere die Haftbedingungen in Bautzen II. Das MfS setzt für diese Sonderaufgaben seit 1963 erfahrene Vernehmer ein. Sie haben lange Jahre als Untersuchungsführer der MfS-Untersuchungsabtei- lung Ermittlungsverfahren gegen sogenannte Staatsverbrecher geleitet. Baut- zen II ist die einzige DDR-Vollzugseinrichtung, in der die Untersuchungsabtei- lung des MfS, die Hauptabteilung IX, ständig präsent ist. Die Abteilung ist bei Verdacht auf politische Straftaten für Ermittlungen und Untersuchungen zustän- dig. Ihre Verantwortlichkeit endet eigentlich bereits vor den Toren der Gerichte. Aber in Bautzen II sichert sie sich auch während des Strafvollzugs den Zugriff auf bestimmte »Staatsfeinde«. Neben der Untersuchungsabteilung ist eine weitere Abteilung des MfS in Bautzen tätig. Wie in allen anderen Gefängnissen der DDR auch liegt die Kon trolle und Überprüfung des Personals in den Händen der Abteilung VII, Abwehr. Sie überwacht alle Einrichtungen des Ministeriums des Innern. In Bautzen II überprüft sie die Bediensteten auf ihre politische und moralische Zuverlässigkeit. Die hauptamtlichen MfS-Mitarbeiter der Abteilung Abwehr unterstehen der Stasi-Bezirksverwaltung Dresden.
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