Leseprobe

143 Historische Orte Umschlusskartei für die Arrestzellen II/33 und II/35, 1986 Bei zwei aufeinanderfolgenden Arreststrafen muss offiziell eine Unterbre- chung von mindestens sieben Tagen gewährleistet sein. Die Höchstdauer von insgesamt 21 Tagen darf nicht überschritten werden. Mehrfach miss­ achten die Bediensteten in Bautzen II beide gesetzlichen Regelungen. Peter W. ist vom 2.7. bis 7.8.1986 in der Arrestzelle II/35 inhaftiert. Von dort wird er direkt in die Zelle II/33 verlegt, in der er noch bis 28.8.1986 arretiert ist. Insgesamt ist Peter W. 57 Tage ohne Unterbrechung im Arrest. Gedenkstätte Bautzen  

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