Leseprobe
143 Historische Orte Umschlusskartei für die Arrestzellen II/33 und II/35, 1986 Bei zwei aufeinanderfolgenden Arreststrafen muss offiziell eine Unterbre- chung von mindestens sieben Tagen gewährleistet sein. Die Höchstdauer von insgesamt 21 Tagen darf nicht überschritten werden. Mehrfach miss achten die Bediensteten in Bautzen II beide gesetzlichen Regelungen. Peter W. ist vom 2.7. bis 7.8.1986 in der Arrestzelle II/35 inhaftiert. Von dort wird er direkt in die Zelle II/33 verlegt, in der er noch bis 28.8.1986 arretiert ist. Insgesamt ist Peter W. 57 Tage ohne Unterbrechung im Arrest. Gedenkstätte Bautzen
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