Leseprobe

Ein schlummerndes Kleinod 99 herrenhauses entstand. Ob dieses Gebäude allerdings tatsächlich existierte, und wo es situiert war, konnte bislang nicht ab­ schließend geklärt werden. So führten Untersuchungen zu einigen Mauerresten im Kellergewölbe des Herrenhauses, die eventuell in diese Zeit zu datieren sind, nicht zu eindeutigen Ergebnissen. 3 Der Errichtung des renaissancezeitlichen Herrensitzes wird von Bauforschern in die erste Hälfte oder in die Mitte des 16. Jahrhunderts datiert. 4 Die Sgraffitodekorationen entstanden hingegen erst während einer zweiten Bauphase um 1580. 5 Über Gutsländereien, -gebäude und insbesondere gärtneri­ sche Anlagen können sowohl für die spätmittelalterliche als auch für die renaissancezeitliche Phase keine gesicherten Aus­ sagen getroffen werden, da bisher keinerlei Archivmaterial hier­ zu geborgen werden konnte. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dem Herrenhaus zumindest ein Nutzgarten zum Obst- und Gemüseanbau zugehörig war, um die Tafeln der Gutsherr­ schaft zu füllen. Da es dem Zeitgeist der Renaissance entsprach, Die roten Signaturen stellen Nutzungsart und Güteklasse der Flurstücke dar und die schwarzen Ziffern entsprechen den Flurstück­ nummern. Rote Kreuze werden zudem verwendet, um die Grenze zwischen zwei verschiedenen Nutzungsarten oder Güteklassen anzuzeigen. Beschreibungen zu den Signaturen und Ziffern können den Angaben unten entnommen werden. Die Angaben entstam­ men dem »Flurbuch des selbstständigen Gutsbezirks Ober Neundorf«, das im Amt für Vermessung und Flurneuordnung in Löbau verwahrt wird. A = Ackerland H = Holzung G = Gartenland U = Unland 70/ 71 = Acker 72 = Wiese 73 = Acker 76 = Hofeweg 77 = Hofraum 78 = Holzung 79 = Garten- und Gebäudefläche 80 = Weg 81 = Hofraum 82 = Hofraum Haus und Garten als untrennbare Einheit zu betrachten, ist auch vorstellbar, dass bereits ein Ziergarten existierte. Inwiefern sich die Familie von Gersdorff, deren Gutsherr­ schaft in Ober-Neundorf sich über weite Teile des 16. Jahrhun­ derts erstreckte, 6 der Anlage und Ausgestaltung eines Gartens widmete, ist nicht belegt. Dass einige der Folgebesitzer um die Schaffung oder Erweiterung eines Gartens bemüht waren, der auch Repräsentationsansprüchen genügte, ist vor allem ange­ sichts ihrer jeweiligen gesellschaftlichen Stellung recht wahr­ scheinlich. 7 So war von 1608 bis 1649 Caspar III. von Fürstenau (1572–1649) Gutsherr auf Ober-Neundorf. Nach Fürstenaus Tod erwarben die Vettern Claus (1593–1654; Gutsbesitzer 1649–1654) und Heinrich von Taube (1592–1666; Gutsbesitzer 1649–1666) das Gut Ober-Neundorf. Diese hatte Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen (1585–1656) für den Fall, dass Fürstenau keine Lehnserben haben würde, mit einer Anwart­ schaft auf dessen Güter bedacht. 8 Die von Taubes waren ein­ flussreiche Bedienstete am kursächsischen Hof und hoch ange­ Abb. 2 Ausschnitt aus der Flurkarte des Dominiums Ober-Neundorf, 1863 kopiert und bearbeitet von Böhme (auf Grundlage der 1823 von Hauptmann Herzog angefertigten Karte).

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