Leseprobe

93 I n der preußischen Armee gab es keine festen Verpflichtungszeiten. Daher konnten Offiziere jederzeit um ihren Abschied ersu- chen. Im Rang eines Oberstleutnants verließ Moedebeck im Juni 1908 die Armee und nahm seinen Abschied aus dem aktiven Hee- resdienst. Damit beendete er seine militä­ rische Laubahn. Als Oberstleutnant z. D. (zur Disposition) wurde ihm die Erlaubnis zum Tragen der Regimentsuniform erteilt. Moe- debeck hätte in Bezirkskommandos ein­ gesetzt werden können. Die ausgeschiede- nen Offiziere z. D. unterlagen weiterhin der Militärgerichtsbarkeit. Bei Bedarf, also im Kriegsfall, hätten sie reaktiviert werden kön- nen. Ab 1. August erhielt Moedebeck eine jährlich erhöhte Pension von 6 051 Mark sowie einen ermäßigten Pensionszuschuß von 428,50 Mark. Die Beweggründe für sein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst waren sicherlich vielfältig. Vielen Offizieren war Moedebeck zu sehr der Luftfahrt verhaftet. 1909 soll er erklärt haben: »Unsere [militärische] Zu­ kunft liegt auf dem Wasser, und die Ent- scheidung fällt in der Luft.« Solch eine Aus- sage war zu der Zeit visionär und noch nicht mehrheitsfähig. Bewilligung von Moedebecks Abschied aus der Armee durch die General-Inspektion der Fußartillerie vom 19. Juni 1908.

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