Leseprobe
54 — Katalog Im Januar 2007 wütete über Europa der Orkan Kyrill. Auch in Deutschland hinterließ er Schäden in Milliarden- höhe. In den Wäldern waren vielerorts unzählige Bäume entwurzelt und umge- rissen worden. Um sie loszuwerden und zu verwerten, ging das Land Nordrhein- Westfalen einen Vertrag mit dem Holz- unternehmen der Klausner-Gruppe ein, für die folgenden sieben Jahre eine be- stimmte Menge Holz zu liefern. Später wurde deutlich, dass die vereinbarten Der Fall Klausner Mengen gar nicht vorhanden waren. Es kam zum Streit. Die Klausner- Gruppe klagte auf Ersatzlieferungen und finanziellen Schadenersatz. Am 21. Juni 2018 wurde die Klage erstmals abgelehnt. Der Vertrag habe von Anfang an gegen das europäische Beihilferecht verstoßen und sei somit nichtig. Dieser Ansicht schloss sich auch das Oberlandesgericht Hamm an und bestätigte das Urteil am 27. Februar 2020. Vertreter Nordrhein-Westfalen
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