Leseprobe
60 61 TOBIAS PFEIFER-HELKE Über Homeoffice und die Gothaer Wunder- kammer 4.0 Der Evangelist Lukas Crispijn de Passe d. Ä., Kupferstich (Kat. 130, Detail) Am 22. April 2020 titelte trendreport.de – Redaktion und Zeitschrift für moderne Wirtschaft : »Covid-19 läutet neue Ära in der Arbeitswelt ein«.1 Es ging umveränderte Tätigkeitsmodelle aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie, also umHomeoffice, ein Schlagwort der Zeit, über das wohl jeder Mensch im letzten Jahr intensiv nachgedacht hat. Die Pandemie löse einen Entwicklungsschub über die Arbeit der Zukunft aus. Berühmte Schilderungen von »Homeoffice« in der Kunstgeschichte sind bekannter- maßen die Darstellungen der Evangelisten Matthäus, Markus, Lukas und Johannes, die schreibend beimVerfassen von Christi Heilsgeschichte in ihren Arbeitszimmern oder Stu- dierstuben abgebildet werden. In der Sammlung von Christoph Müller gibt es mit zwei Darstellungen des heiligen Lukas wunderbare Beispiele für dieses Genre (Auftakt in diesem Essay sowie Kat. 211). In »Heimarbeit« sind auch schon seit jeher die Maler tätig, wofür Adriaen von Ostades Radierung Der Maler im Atelier (Kat. 129) aus der Zeit um 1667 steht. Auf all diesen Bildern sind die Schreiber oder Maler einsam in den eigenen vier Wänden tief in ihre Tätigkeit versunken und widmen sich hingebungsvoll ihrer Arbeit, wobei sie den umgebenden Raum gänzlich zu vergessen scheinen. Die Räume und Interieurs in diesen Darstellungen sind in allen Details genauestens wiedergegeben. Da stehen auf Borden Bücher oder Schreibwerkzeuge, in den Ateliers sind Leinwände, Pinsel und Farben zu erkennen. Die uns heute so geläufigen Fotos der Heim- arbeit in Zeiten von Corona scheinenmit Tisch, Stuhl, Regal, Unterlagenwie Büchern oder Akten und (seit einigen Jahren) Computern ganz dieser Vorstellung zu entsprechen und geben die Instrumente der Schreibtisch-Werktätigen genauestens wieder. In Wikipedia findet sich unter dem Eintrag »Häusliches Arbeitszimmer« auch ein Abschnitt zur Einrichtung eines solchen. Dort erfährt der Leser oder die Leserin, dass vom Finanzamt folgende Ausstattungsstücke als bürorelevant anerkannt werden: ein Schreibtisch, ein »Chef-Sessel/Bürostuhl/Gymnastikball (als rückenschonende Sitzgelegenheit)« sowie weiterhin ein PC mit Zubehör, ein Telefon oder Faxgerät, Ablagen und Regale für Bücher und Unterlagen, ein Papierkorb, Aktenvernichter und Fachbücher.2 Mit Blick auf die gesto- chenen Heiligendarstellungen lässt sich umgekehrt der Gedanke nicht von der Hand wei- sen, die Interieurs seien unter anderem deshalb so genau festgehalten, um deutlich zu machen, dass die Dargestellten das volle Anrecht auf ihre Kanonisation haben. 1 URL: https://www.trendreport.de/ covid-19-laeutet-neue-aera-in-der- arbeitswelt-ein/ (18. 5. 2021). 2 URL: https://de.wikipedia.org/wiki/ H%C3%A4usliches_Arbeitszimmer (18. 5. 2021).
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