Leseprobe

61 Die rasche und vielgestaltige Verstädterung genehmigungen für mehrere Häuser erhalten habe. Daher bat er darum, dass endlich ein Bauplan für die Neundorfer Vorstadt festgelegt werden solle. Da jedoch dieser Wunsch nicht in Erfüllung ging, legte C. F. Baum­ gärtel 1877 einen selbst angefertigten Bebauungsplan zur Neundorfer und Straßberger Vorstadt vor, für den noch im gleichen Jahr vom Stadtrat Baulinien für die Se­ minarstraße und die Äußere Neundorfer Straße bis zur Moritzstraße festgesetzt wurden. Der gesamte Plan wurde schließlich 1879 beschlossen und bildete eine wesentliche Voraussetzung für den weiteren Ausbau dieser Vorstädte. Dazu sollte auch die 1886 von Stadt­ baurat Georg Osthoff geäußerte Absicht dienen, das Gebiet des Neumarkts zu einem Geschäftsviertel zu entwickeln, denn bereits 1843 hatte Franz August Mam­ men als Inhaber der seit 1838 bestehenden Textilfirma F. A. Mammen & Co. an der Äußeren Neundorfer Straße B 14/Nr. 9, gegenüber der »Erholung« gelegen, ein Wohn­ haus mit Seitenbauten erworben, das er 1871 um ein geschäftlich nutzbares Nachbargrundstück (B 13/Nr. 7) ergänzte. Außerdem kam noch ein Stickereigebäude in der Marienstraße B 15/Nr. 21 hinzu. Weil allerdings das Gebiet des Neumarkts über keine ansiedlungsfördernde Verkehrserschließung verfügte, ließ sich das für das Stadtviertel angedachte Vorhaben des Stadtplaners nicht prompt umsetzen: Einerseits diente die damalige Eisenbahnhaltestelle Plauen-Neundorf nur der Personen­ abfertigung und andererseits konnte der konstruktive Vorschlag für eine Straßenbrücke zwischen der sich herausbildenden Neundorfer Vorstadt und der ver­ kehrsbegünstigten Bahnhofsvorstadt erst nach der Jahrhundertwende realisiert werden. Zudem hatte sich die Örtlichkeit des Neumarkts bereits zu einem beach­ tenswerten Schulstandort entwickelt, denn mit den Ge­ bäuden des Lehrerseminars (1844/45) und der Gewerb­ schule (1846/1848, seit 1854 Gymnasium/Realschule) in der Seminarstraße sowie der Bürgerschule (1860/61) bei der »Erholung« hatten sich neben der zunehmenden Wohnbebauung preis- und lagegünstige Grundstücke zu einer anderweitigen Nutzung empfohlen. 1895 be­ fanden sich schon rund 19 Prozent der Wohngebäude Plauens in der Neundorfer Vorstadt, deren Einwohner­ zahl sich von 1861 bis 1885 um 4825 Personen erhöht hatte. Städtebauliche Veränderungen seit der »Localbau-Ordnung« von 1844 Obwohl 1834 durch ein starkes Hochwasser der Syra in deren innerstädtischem Talbereich 32 Wohnhäuser zer­ stört und 44 erheblich beschädigt wurden, führte erst der Großbrand von 1844, der 107 Wohnhäuser sowie 199 Seiten- und Hintergebäude in der Altstadt einäscherte, zu grundlegenden städtebaulichen Veränderungen. Vor allem sollten verschärfte Bauvorschriften dazu beitra­ gen, die offenkundige Brandgefahr einzuschränken, die durch die vorwiegend mit Stroh oder Holzschindeln be­ deckten Wohnhäuser, die fehlenden Brandmauern und durch die geringe Breite der Gassen beziehungsweise Straßen gegeben war. Auch wurde das Erscheinungsbild der bisherigen Ackerbürgerstadt weitgehend durch leicht entzündbare landwirtschaftliche Bauten be­ stimmt, denn 1843 gab es im Stadtgebiet immerhin noch 143 Scheunen, deren Anzahl sich seit 1850 nach und nach durch alljährliche Brände und auch seit 1877 durch Abriss verringerte. Noch 1904 gelangten zwei Scheunen am Dittrichplatz zum Abbruch. In Anbetracht der er­ kannten Stadtbrandgefahr wurde am 1. November 1844 vom Plauener Stadtrat eine »Localbau-Ordnung« für das gesamte Stadtgebiet beschlossen, die in 77 Para­ grafen im Detail festschrieb, wie durch bauseitige Ver­ änderungen die Brandgefahr gezielt verhindert bezie­ hungsweise eingedämmt werden sollte. Dazu gehörten unter anderem folgende Auflagen: — Die Anlegung neuer Gassen, Straßen und Plätze mit entsprechender Bebauung darf nur nach einem ge­ nehmigten Plan erfolgen, wobei besonders ein gera­ der Trassenverlauf zu bevorzugen ist. — Auf breiten Straßen dürfen Gebäude mit höchstens drei Geschossen, auf Gassen beziehungsweise Stra­ ßen geringer Breite mit höchstens zwei Geschossen errichtet werden. An Plätzen werden nicht weniger als drei und höchstens vier Geschosse genehmigt. — Die Errichtung hölzerner Gebäude wird untersagt, sodass die Hausfronten massiv aus Stein oder ge­ brannten Ziegeln herzustellen sind. Haustreppen sind ebenfalls mit Steinen auszuführen. — Hofräume dürfen nicht verbaut oder in verengter Form angelegt werden. Da im bewohnten Stadtgebiet Gassen und Straßen ge­ ringer Breite vorherrschten, bildete sich über einen längeren Zeitraum der siedlungscharakteristische Typ des zweigeschossigen »Plauener Hauses« als Putzbau mit einem Erdgeschoss mit drei Fenstern und der seit­ lichen Haustür, einem vierfenstrigen Obergeschoss und einem anfänglich aus Dauben bestehenden Dachauf­ satz heraus. Die markantesten Beispiele des »Plauener Hauses« waren die zahlreichen Wohnhäuser in der Burgstraße, die aber 1988 zum größten Teil abgebro­ chen wurden. Trotz der strengen Baunormen von 1844 kam es in bestimmten Stadtteilen, in denen noch zahl­ reiche ältere Bauten vorhanden waren, trotzdem zu weiteren Bränden, so in der Neustadt (1844, 1859, 1861), Straßberger Vorstadt (1850, 1864), Hammertorvorstadt (1853, 1858, 1861) und Brückentorvorstadt (1864). Da zu­ meist mehrere Häuser betroffen waren, musste eine Neubebauung erst von der »Local-Baupolizei-Behörde« genehmigt werden. Die vorrangig zu lösenden Baufest­ stellungen ergaben sich jedoch aus dem städtischen »Plan zum Wiederaufbau« der 1844 vom Großbrand zer­ störten Altstadtbebauung zwischen Kirchplatz/Markt und Syra/Lohwiese. Dessen Hauptanliegen bestand ei­ nerseits in der Ausweisung neuer Baulinien zur Verbrei­ terung der Gassen und Straßen und andererseits in der Anregung zu einer neuen Straßenführung Richtung ge­ plantem Bahnhof.

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