Leseprobe

40 Schillerhaus mit Schiller-Museum Unter den zahlreichen Dokumenten zur Geschichte des Schillerhauses befindet sich die Instruktion für den stadtrathlichen Kastellan von 1847 (StadtarchivWeimar), also eine Dienstanweisung für das Personal, aus der sich das Selbstverständnis der Einrichtung ablesen lässt. Dort heißt es, um nur ein paar Beispiele anzuführen: »§ 6 Diese Räumlichkeiten und die darin aufbewahrten Gegen- stände hat der Kastellan jedem Fremden, hohen und niedrigen, Armen und Reichen, sobald sie sich für Schillers unsterbliche Werke interessiren und dies zu erkennen geben, auch eben darum Verlan- gen tragen, jene Räumlichkeiten zu besehen, mit Bereitwilligkeit und freundlicher Zuvorkommenheit aufzuschließen und vorzuzei- gen, dabei aber darauf zu sehen, daß die Besuchenden jene Räume mit saubern Füßen betreten und überhaupt keinen Schaden anrich- ten. […] § 8 Der Kastellan darf durchaus für diese, mit dem Herumführen der Fremden verbundene Bemühung, denselben keine Vergütung oder Entgeld abverlangen, auch nicht zulassen, daß dies von den Seinigen oder andern Personen geschehe, indem es die ausdrück- liche Meinung des Stadtraths ist, daß alle Fremden ohne Unter- schied ganz ohne irgend ein Entgeld in dem Schiller Museumherum geführt werden und die darin aufbewahrten Gegenstände vorgezeigt erhalten sollen.« Diese Instruktion für den stadtrathlichen Kastellan belegt die Institutio- nalisierung einer Personengedenkstätte. Denn das Weimarer Schiller- haus ist in Deutschland das erste ehemalige Wohnhaus eines weltlich- bürgerlichen Künstlers, das in eine öffentliche Einrichtung, in eine Gedenkstätte umgewandelt wurde, die mit Öffentlichkeit, Gemein- nützigkeit, Ständigkeit, Zugänglichkeit, Besucherbezug und anderen modernen Kriterien verbunden ist. Daneben stehen zahlreiche andere Dokumente. In der Deutschen Allgemeinen Zeitung vom 11. Juli 1847 ist zu lesen, der Weimarer Stadtrat habe vor, »die innere Einrichtung des Hauses wiederummöglichst so herzustellen, wie solche zur Zeit seines frühern Bewohners gewesen, und zu dem Ende Gegenstände anzu-

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