Leseprobe
9 ALTANA Galerie imGörges-Bau »UNIVERSITÄTSSAMMLUNGEN. KUNST +TECHNIK« sowie etwas später den Kunstbesitz der TU Dresden, der bis 2007 von einem Künstlerischen Beirat an der Architektur Fakultät verwaltet wurde, an die Kustodie an. Mit der seit 2004 geltenden Sammlungsordnung »Bewahrung der naturwissenschaftli- chen und technischen Sammlungen, des Kunstbesitzes und der Kulturdenkmale der TU Dresden« (Rundschreiben 1/2004) trat erstmals eine umfassende Regelung in Kraft, die die besondere Bedeutung des akademischen und kulturellen Erbes für die Universität würdigte und hochschulintern verankerte. Die Ordnung definiert die Aufgaben der Kustodie in ihrer Anleitungs-, Beratungs- und Kontrollfunktion sowie die der sogenannten bewahrenden Ein- richtungen. Diese Begrifflichkeit offenbart das an der TU Dresden praktizierte dezentrale Sammlungsprinzip, bei demdie Sammlungen in der Verantwortung der jeweiligen Professuren, Institute, Fachbereiche oder auch Werkstätten verbleiben. Die Benennung eines Sammlungs- beauftragten und die Kommunikation über Bewegung und Veränderung innerhalb der Sammlungen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtung. Die Entscheidung, auch Sammlungen mit vermeintlich nur noch historischem Wert in ihren Ursprungskontexten zu belassen, hat sich seither wiederholt als richtig erwiesen, denn damit geht die Chance einher, sie in der aktuellen Forschung und Lehre zu ›reaktivieren‹ und zu nutzen. Wie die wertvollen Kunstgegenstände in Museen oder bedeutende Kulturdenkmale fallen im Freistaat Sachsen ebenso Sammlungen unter das Denkmalschutzgesetz. Sie unter- stehen damit dem Schutz des Landes und der damit einhergehenden Bewahrungspflicht. Die Sammlungsordnung der TU Dresden kann sich somit auf den staatlichen Denkmalstatus beziehen. Dies stellt im deutschlandweiten Vergleich durchaus eine positive Ausnahme zu anderen Universitätssammlungen dar. Mit der Sammlungsordnung und dem Sammlungs- prinzip waren bedeutende Grundlagen für ein geordnetes Sammlungsgeschehen an der TU Dresden geschaffen worden, die bis heute als Exempel für ähnliche Bestrebungen herangezo- gen werden. Die Einführung dieser bis heute gültigen Strukturen ist Klaus Mauersberger zu verdanken, Direktor der Kustodie von 1993 bis 2015, der ebenso die Erstauflage dieses Samm- lungsbandes verantwortet hat und in dieser Neuauflage die historischen Entwicklungslinien der Sammlungen nachzeichnet. Strategische Neuausrichtung der Kustodie seit 2016 Die Kernaufgaben der Kustodie lassen sich in drei Schwerpunkte unterteilen: Erhalt und Nutz- barmachung der universitären Sammlungen, Dokumentation und Reflexion zu hochschul- und sammlungsgeschichtlichen Themen, Betreuung des Kunstbesitzes sowie Ausstellungstä- tigkeit. Unter neuer Leitung und mit neuemTeam konnten ab 2016 einige Neuerungen für die Universitätsgalerie und den Kunstbesitz sowie für den Bereich Sammlungserhalt geplant und erfolgreich umgesetzt werden. Ein wichtiges Ziel der strategischen Neuausrichtung war es, die technischen und natur- wissenschaftlichen Sammlungen verstärkt für aktuelle Forschungsprojekte, in der Lehre sowie für neue und universitätsübergreifende Vermittlungsprojekte einzusetzen und sie innerhalb und außerhalb der Universität deutschlandweit und auch im internationalen Kontext sichtbarer zu machen. Bereits 2011 formulierte der Wissenschaftsrat seine »Empfeh- lungen zu wissenschaftlichen Sammlungen als Forschungsinfrastrukturen« (Wissenschafts- rat, 2011) und schuf damit eine entscheidende Grundlage für die Neubewertung universitärer Sammlungen und damit auch für die Ausrichtung der Dresdner Kustodie. Aufbauend auf den bestehenden Strukturen wurden bisher ungenutzte Potenziale der Sammlungen als Bedeu- tungsträger einer wissenschaftlichen Praxis, als materielle Quelle der Forschung, aber auch als Gegenstand künstlerischer Auseinandersetzung stärker in den Blick genommen. Eine Voraussetzung für die Erfassung und Dokumentation der Sammlungsobjekte war eine moderne Datenbanklösung, die 2019 eingeführt werden konnte und bestehende ältere Inven- tare ersetzte. Dringend notwendige restauratorische Maßnahmen sowie ein kontinuierliches »Wissenschaftliche Sammlungen sind als wesentliche Forschungsin frastrukturen zu sehen, deren Erhalt, Pflege und Nutzbarkeit für die For schung keine entbehrliche Zusatz leistung, sondern Kernaufgabe der sie tragenden Einrichtungen ist. Diese Sichtweise müssen sich insbe sondere die Universitäten zu eigen machen: Wenn Universitäten auch keine Museen sind, so sind sie als Organisationszentren der Wissen schaft und zentrale Ort der Wissens produktion und Wissensvermittlung doch ganz wesentlich auf Sammlun gen als Infrastruktur angewiesen.« Wissenschaftsrat 2011
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