Leseprobe
67 Es gehörte zum Selbstverständnis einiger vor allem abstrakt arbeitender KünstlerInnen, sich in der Nachfolge der Bauhaustraditionen zu sehen. Doch wie viel Bauhaus steckt wirklich in der baugebundenen Kunst der DDR und entstand abseits von staatlich verordneten Inhalten und Formen? Um diese Frage beantworten zu können, soll die baugebundene Kunst der DDR am Beispiel der Bestände des Büros für architekturbezogene Kunst (BfaK) des Rates des Bezirkes Dresden (1973–1990, nachfolgend als Ins- titut für Urbanistik und Umweltgestaltung, bis 1991) ablaufschematisch und inhaltlich, aber auch – soweit es das historische Selbstverständnis des Bauhauses überhaupt erlaubt – stilistisch befragt werden. Die be sprochene Werkgruppe wird heute im Kunstfonds 1 der Staatlichen Kunst- sammlungen Dresden bearbeitet, der sich das zugehörige Archivmaterial vor allem mit dem Hauptstaatsarchiv Dresden teilt. In den Grundzügen geht die hiesige Betrachtung auf einen Artikel der Autorin in den »Dres- dener Kunstblättern« zum 100-jährigen Bauhausjubiläum zurück, zieht hier allerdings Beispiele der Komplexstandorte zum Vergleich heran. 2 Die Kunstlandschaft der DDR war sicherlich kein wertungsfreier oder gar leicht zu bedienender Raum. Zahlreiche kulturpolitische Debatten mit Einfluss auf ohnehin immer vorhandene Stilfragen, neue Möglichkeiten, aber auch Anforderungen von Material, Oberflächen, Formaten und Sicht- beziehungen eröffneten ein heterogenes Arbeitsfeld, auf dem sich viel- seitige Kunstwerke entwickelten. In Abhängigkeit von der jeweiligen Les art dieser Kunstepoche 3 spiegeln sich damals wie heute an den Objekten entweder Anerkennung 4 oder eine missbilligende, weil politisch verfärbte Rezeption von Kunst- und Kulturwissenschaftlerinnen. Dennoch ermög- lichten die Umstände einer zentralisierten Steuerung auch die geplante und umfassende Gestaltung der Umwelt – mit allen Vor- und Nachteilen, die sich daraus ergaben. Teil der zentralisierten kulturellen Verwaltung waren die Büros für Bildende (ab 1963) bzw. für Architekturbezogene (ab 1973) Kunst, wie sie in allen Bezirken der DDR eingerichtet worden waren. Sie fungierten als Kommu- nikations- und Kontrollorgan zwischen Auftraggebern, Künstlern, Hand- werksbetrieben sowie den Begünstigten am Standort unter der Maßgabe kulturpolitischer Vorgaben. Neben der Auftragsbetreuung im BfaK oblag die Künstlerverwaltung dem Verband Bildender Künstler der DDR (VBK- DDR), der seine Mitglieder in eine Art Künstler-Fördernetzwerk aufnahm, wenn ihrem Antrag auf Mitgliedschaft stattgegeben wurde. Die Mitglied- schaft war freiwillig, wenngleich es ohne Aufnahme sehr viel schwerer war, an Aufträge und Ankäufe zu kommen und sich als KünstlerIn zu be haupten. Grundlegend sollte hier die didaktische Ausbildung zum Künst- ler zu den Mindeststandards gehören, während stilistische und politische Fragen offiziell nicht von Belang waren – nur wenige Künstler, wie der in Weimar und Dresden lebende französische Künstler Roger Bonnard, besaßen keine Mitgliedschaft. 5 Die Ausbildung an den verschiedenen Hochschulen des Landes verband auf diese Weise KünstlerInnen aller Gattungen im VBK-DDR zu einer Einheit. So zumindest der Gedanke, wenngleich es hier nicht um das gemeinsame Schaffen an sich, sondern die Verbindung der KünstlerInnen in geplanten Projekten ging. Somit
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