17 Stadtteilentwicklung Das Gebiet der Äußeren Neustadt entstand außerhalb der ursprünglichen Festungsanlagen der Residenzstadt Dresden und war im fortifikatorischen Vorfeld zwischen 1700 bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts nur sporadisch besiedelt. ›Der Sand‹, wie das Gelände aufgrund seiner Bodenbeschaffenheit einstmals hieß, wurde seit dem Mittelalter land- und forstwirtschaftlich genutzt. Nur wenige unbefestigte Landstraßen, wie der Bischofsweg, existierten bereits. Ein früher Versuch das Terrain zu besiedeln, erfolgte bereits in der Zeit Augusts des Starken (1670– 1733). Doch erst mit der Schleifung der Festungswerke konnte ab 1809 eine erste Bauetappe eingeleitet werden (Abb. 7).8 Als typische Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts entwickelte sich die Äußere Neustadt in vier Bebauungsphasen in unterschiedlichen Teilgebieten. Die für unseren Zusammenhang entscheidende zweite Bauetappe von 1835 bis 1900 setzte mit der Eingemeindung des ›Neuen Anbaus‹ nach Dresden ein. Das Areal, begrenzt durch den Bischofsweg, die Prießnitz-, Bautzner und Königsbrücker Straße, wurde in geschlossener Blockrandbebauung z. T. mit Gebäudezeilen in der Hinterhofsituation bebaut.9 Bis in die 1860er Jahre reglementierte das Innenministerium verstärkt die Bautätigkeit in den Neubaugebieten Dresdens (einschließlich das Gebiet der Äußeren Neustadt), um mithilfe einer flächendeckenden Bebauung ›eine bauliche Zersplitterung‹ der Areale zu vermeiden.10 In dieser Zeit genehmigte der Baupolizeiausschuss fast ausschließlich Pläne, die größere Baukomplexe umfassten.11 Erhöhte Bauaktivität kennzeichnete die Jahre zwischen 1860 und 1900 (Abb. 8).12 FS Bauordnung und Qualitätssicherung Die Dresdner Baubehörde (oder auch städtische Baupolizei) etablierte sich 1831. Die Anfangsjahre bis 1835 waren mangels unzureichender Besetzung und Verwaltung der Behörde von einem recht ungeregelten Aufbau geprägt. Nach 1835 begann eine zweite und wichtige Phase, in der die Behörde weiter untergliedert und die Arbeitsweise durch neue Abteilungen spezialisiert wurde.13 Während über Erfolg oder Misserfolg von Bauanträgen anfangs lediglich Dezernenten entschieden, denen nur technische Gutachten vorlagen, hatte seit 1848 eine gemischte Deputation über die Bauanträge zu urteilen. In den 1850er Jahren bildete sich ein Akademischer Rat, der hinsichtlich gestalterischer Aspekte künftig mitentscheiden sollte.14 Abb. 7 Dresden 1813: Außerhalb der ehemaligen Festungsmauern liegt das noch weitgehend unbebaute Gebiet der heutigen Äußeren Neustadt (Stadtplan, Ausschnitt)
RkJQdWJsaXNoZXIy MTMyNjA1