Leseprobe

16 T17 Ein grosses Problem blieb insbesondere in konservativen Gegenden die kirchliche Prägung der Primarschulen. Deshalb förderte der neue Schulartikel in der Bundesverfassung von 1874 auch die religiöse Freiheit und Toleranz. Er verpflichtete die Kantone, einen Unterricht anzubieten, der von allen «ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit» besucht werden kann. Andere Fortschritte wurden bereits früher durch Bundesgesetze erreicht. So hob die Bundesversammlung 1851 kantonale Regelungen auf, welche die Eheschliessung zwischen Brautleuten unterschiedlicher Konfession erschwerten. Die Bundesverfassung von 1874 setzte dann die Zivilehe und das Scheidungsrecht durch. Der Ausschluss der schweizerischen Jüdinnen und Juden von all den erwähnten Rechten war eine der grössten Schwächen der Bundesverfassung von 1848. Im Aargau, in dem ein gutes Drittel der damals 4216 Jüdinnen und Juden lebte, wurde deren Gleichberechtigung 1862 wuchtig verworfen. Der Hauptsprecher des antisemitischen «Mannlisturms» war gleichzeitig Kopf des auf den Papst getauften Piusvereins. Die programmatischen Grundsätze des Kampfes gegen die jüdische Emanzipation lauteten: «Die Juden passen nicht zu uns als Mitbürger und Miteidgenossen. Die Schweiz ist geschichtlich ein Vaterland der Christen.» Nachdem der Bund 1863 die politische Gleichberechtigung der Aargauer Juden verfügt hatte, war er gefordert, diese auch selbst zu verwirklichen. Im Januar 1866 gab es eine Abstimmung über die erste Teilrevision der Bundesverfassung. Während die Niederlassungsfreiheit und die Rechtsgleichheit der Juden eine Mehrheit fanden, wurde deren Glaubens- und Kultusfreiheit knapp abgelehnt. In der Zentralschweiz sagten um die 80 Prozent der Stimmbevölkerung Nein. Damit wurde die jüdische Religionsfreiheit zu einem Schlüsselthema in der folgenden Debatte um die Totalrevision. Ein Urner Ständerat bekämpfte sie mit einer höchst modernen Formulierung: «Soll die Schweiz ein christlicher oder aber ein kosmopolitischer Staat sein?» Am 19. April 1874 sprachen sich zwei Drittel des Männervolks bei einer Stimmbeteiligung von 82 Prozent für einen säkularen Bundesstaat aus. V Die zwei wichtigsten Streitpunkte im Ringen um den Bundesstaat waren die Klöster und der Jesuitenorden. Aus liberaler Sicht verschärften sie die konfessionelle Spaltung des Landes. Die von einem liberalen Katholiken gezeichnete Karikatur führt einen Jesuiten vor, der den Gläubigen einheizt. Martin Disteli, Zelotenpredigt, Entwurf zu einem Taschentuch, Solothurn, um 1834, Federzeichnung aquarelliert | © Musée d’art et d’histoire, Ville de Genève, photographe: André Longchamp

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