Leseprobe

18 T19 Im Rahmen des Kulturkampfes um eine Entkoppelung von religiöser und staatsbürgerlicher Zugehörigkeit wurde das bereits 1848 beschlossene Verbot des Jesuitenordens verschärft. Auch den einzelnen Mitgliedern wurde die Tätigkeit untersagt. Weiter wurde die Gründung neuer Klöster verboten und Geistlichen die Wählbarkeit in den National- und Bundesrat verweigert; die Errichtung von Bistümern musste vom Bund bewilligt werden. Diese Ausnahmeartikel widersprachen einer liberalen Vorstellung von Religionsfreiheit, V Knapp 20 Jahre nach der Anerkennung der jüdischen Religionsfreiheit im Rahmen der neuen Bundesverfassung 1874 wurde sie durch die Annahme der allerersten Volksinitiative 1893 wieder eingeschränkt. Die Karikatur zeigt, dass im antisemitisch geprägten Abstimmungskampf auch die Ritualmordlegende abgerufen wurde. Karikatur für das Schächtverbot, Nebelspalter, Bd. 19, Heft 33, Zürich, 19. 8. 1893 | Nebelspalter, Zürich V Der katholische Freisinnige Augustin Keller war zwischen 1835 und 1875 eine Schlüsselfigur im Kampf für einen säkularen Bundesstaat. Er schlug 1841 die Aufhebung der Aargauer Klöster und 1844 die Aufhebung des Jesuitenordens vor. In den 1860er Jahren machte er sich für die Gleichberechtigung der Juden stark, weshalb die 1907 in Zürich gegründete jüdische Loge seinen Namen trägt. Porträt von Augustin Keller, Kunstanstalt C. Knüsli, Zürich, Chromolithografie auf Papier | Schweizerisches Nationalmuseum

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