Leseprobe

E R I K A HE B E I S EN | M I CHA E L K EMP F Einleitung Zum 175. Geburtstag der Bundesverfassung wünscht das Nationalmuseum der Schweiz viel Recht. Mit einer Ausstellung und diesem Begleitheft schauen wir zurück auf die Geschichte der Grundrechte, die heute in der Schweizer Verfassung verankert sind. Einige Grundrechte sind schon der ersten Verfassung von 1848 eingeschrieben. Die meisten kommen später dazu, und viele wirken zuerst als ungeschriebenes Recht. Die Schweizer Bundesverfassung ist von Anfang an revidierbar. Der massgebliche Teil der heutigen Grundrechte findet dann mit der Totalrevision 1999 Eingang in die Verfassung. Die erste Verfassung der modernen Schweiz ist vor 175 Jahren nicht von einer Kommission erfunden worden und schon gar nicht vom Himmel gefallen. Sie hat prominente und mutigere Vorbilder, allen voran die Menschenrechtserklärung der Französischen Revolution und die amerikanische Verfassung. Zudem erblickt die Schweizer Bundesverfassung erst nach zäher und schwerer Geburt das Licht der Welt. Keineswegs ist von vornherein klar, ob sie es schaffen und lebensfähig sein wird. Ihre um einiges ambitioniertere direkte Vorläuferin, die Verfassung der Helvetischen Republik, hat sich um 1800 nur knapp fünf Jahre halten können. Der Bundesvertrag von 1815 regelt das Bündnis souveräner Kantone und ist damit keine demokratische Verfassung. Tatsächlich laufen gelernt hat die Schweizer Demokratie aber zu Beginn der 1830er Jahre in den liberalen Kantonen. Eine damals von Liberalen entworfene Bundesverfassung scheitert 1832 jedoch grandios. Sie geht als «Missgeburt» in die Schweizer Geschichte ein. In den folgenden 15 Jahren verschärfen sich innerhalb der Eidgenossenschaft die konfessionell aufgeladenen Konflikte. Der Streit zwischen Konservativen und Liberalen um das politische Fundament einer künftigen Schweiz eskaliert im November 1847 im sogenannten Sonderbundskrieg. Mithilfe der Fürsten und Monarchen

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