100 Die Gründung des Instituts für Denkmalpflege und die Fortsetzung der Auseinandersetzung um die Neugestaltung Dresdens Bereits bevor das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR am 23. Juli 1952 beschlossen wurde, herrschte im sächsischen Landesamt für Volkskunde und Denkmalpflege große Aufregung über die weitere Zukunft des Amtes. So sah sich der Leiter Joachim Uhlitzsch in der Dienstbesprechung am 2. Juli 1952 gezwungen, die Arbeitsbereichsleiter aufzufordern, aufgrund der vielen Entlassungsgerüchte auf die Belegschaft beruhigend einzuwirken.362 Dies war auch dringend nötig, da in Berlin die Absicht bestand, die starke Stellung der Landesämter für Denkmalpflege aufzuheben. Dazu sollte im zentralen Institut in Berlin ein Hauptarchiv eingerichtet werden, von wo aus alle Denkmallisten geführt werden sollten. Darüber hinaus war geplant, die gesamte Öffentlichkeitsarbeit zentral zu steuern und damit die Kontrolle über die Arbeit der Denkmalpfleger in den Ländern für die Partei zu perfektionieren. Ferner sollten auf Bezirksebene Denkmalämter eingerichtet und damit die ehemaligen Landesämter perspektivisch überflüssig gemacht werden.363 Dagegen formierte sich jedoch massiver Widerstand aus den Landesämtern. Hans Nadler wandte sich mit Wolf Schubert, dem Leiter des sachsen-anhaltinischen Amtes in Halle, im September 1952 gegen diese Pläne. Sie kritisierten vor allem den geplanten Abfluss an geschultem Personal aus den Landesämtern zur Zentrale.364 Schließlich setzten sich die Landesdenkmalschützer bis Jahresende 1952 teilweise durch. Es gelang ihnen, die zwei ehemaligen Landesämter in Dresden und Halle zu erhalten. Die Zentrale in Berlin sollte für den übrigen Teil der DDR zuständig sein. Für das nunmehr Institut für Denkmalpflege genannte Dresdener Amt kam neben den rein sächsischen Bezirken Dresden, Leipzig und Karl-Marx-Stadt der Bezirk
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