Leseprobe

125 Denkmale aus dem sächsischen Bereich auf diese zentrale Liste aufnehmen. Nach Einwendungen gelang es aber, zumindest den Meißner Burgberg, den Freiberger Dom, die Klosterkirche in Wechselburg und den Dresdener Zwinger sowie die Hofkirche auf der zentralen Liste zu platzieren.453 Dies hatte aber für das Dresdener Institut auch zur Folge, dass die Bearbeitung dieser Objekte jetzt unmittelbar von Berlin mitbestimmt wurde. Nicht zuletzt aus diesem Grund lehnte Nadler eine übergeordnete Liste gänzlich ab.454 Des Weiteren wurden in der Verordnung die Verantwortlichkeiten für die Denkmalpflege nun präzise festgelegt und das Ministerium für Kultur zur zentralen Behörde der Denkmalpflege bestimmt. Alle Beschlüsse des Ministeriums waren für die nachgeordneten Behörden verbindlich. Den Räten der Bezirke und Kreise wurde entsprechend den Forderungen des Staatssekretariats für Angelegenheiten der örtlichen Räte formal die Verantwortung für den Schutz und die Pflege der Denkmale auf ihrem Territorium zugewiesen. Das Institut für Denkmalpflege und seine Arbeitsstellen, die zuvor formal noch Aufgaben von Ämtern wahrnahmen und direkt weisungsbefugt waren, bekamen nunmehr die Rolle einer fachwissenschaftlichen Beratungsinstitution zugeschrieben, mit denen in Denkmalschutzfragen Einvernehmen hergestellt werden musste.455 Diese Änderungen bedeuteten für Hans Nadler zweifellos einen Einflussverlust, und er war, wie Heinrich Magirius richtig feststellte, jetzt nicht mehr Herr in seinem eigenen Haus.456 Ein Verdienst von Nadler war aber, dass in der neuen Denkmalschutzverordnung der Kulturbund als Akteur in der Denkmalpflege der DDR erstmals offiziell anerkannt wurde. Als Vorsitzender des Zentralen Fachausschusses für Denkmalpflege im Kulturbund setzte sich Nadler offensiv für die Verankerung des Kulturbundes im Gesetz ein. So schrieb er am 27. Juni 1960 an den Weimarer Kunstwissenschaftler Herrmann Weidhaas, der kurz zuvor eine Denkschrift für den Volkskammerpräsidenten und den Kulturminister über ein neues Denkmalschutzgesetz verfasst hatte: »Die Kreishelfer und der Kulturbund sind das kulturelle Gewissen auf dem Lande, das über die Dinge wacht und um eine echte Würdigung und Beachtung sowie Erhaltung der Objekte bemüht ist.«457 In Paragraf 8 der neuen Denkmalpflegeverordnung wurde nunmehr festgelegt, dass die im Kulturbund organisierten Natur- und Heimatfreunde die staatlichen Organe in der Denkmalpflege unterstützten. Nadler sah die Aufgaben der Natur- und Heimatfreunde vor allem in der Erfassung des umfangreichen Denkmalbestands. Er schrieb: »Während das Institut für Denkmalpflege die wissenschaftliche Inventarisation der Denkmale gemäß international gültigen Grundsätzen durchführt – eine Arbeit, deren Durchführung Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird –, ist für die praktische Denkmalpflege die Kenntnis des gegenwärtigen Bestandes an Denk-

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