Leseprobe

223 1996 auf die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welcher er als Geschäftsführer vorstehen sollte und die im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen wurde.856 Da ein Verkauf nicht stattfand, war die Stadt Dresden nicht mehr in der Lage, ihr Vorkaufsrecht wahrzunehmen und konnte daher nicht mehr direkt in den Fall eingreifen. Hollenders erreichte damit zwar nicht unmittelbar sein Ziel, doch gelang ihm zunächst ein entscheidender Erfolg um den Erwerb des Anwesens. So war er sich wohl bewusst, dass ein Zeitgewinn für seine Interessen insbesondere angesichts des hohen Alters von Hans Nadler mitentscheidend war. Doch wartete Hollenders nicht ab, sondern ließ am 19. Januar 1999 mit einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags der Familie von Nadlers Tochter die Situation auf dem Weinberg eskalieren. Nur wenig später, am 23. März 1999, folgte die fristlose Kündigung sowie am 26. April 1999 die Räumungsklage.857 Nadler war zwar von der Kündigung nicht direkt betroffen, jedoch betonte seine Tochter immer wieder, dass er in seinem hoher Alter auf die Hilfe der Familie angewiesen sei und diese Kündigung gleichbedeutend mit einer Kündigung Nadlers wäre.858 Was war zuvor passiert? Nachdem die Stadt Dresden mit ihrem Plan gescheitert war, das Vorkaufsrecht wahrzunehmen, herrschte auf dem Grundstück, welches nunmehr von Hollenders verwaltet und regelmäßig begangen wurde, eine Art »Kalter Krieg«. Beide Parteien beäugten einander misstrauisch. In dieser Situation Das Landhaus im Dinglinger-Weinberg etwa 1995

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