62 prints for a period of ten years and tomarket them as her own invention and property«.13 Das Privileg, datiert auf den 5. Juni 1575, erwähnt fünf Drucke – zwei davon werden mit Christus und die Ehebrecherin und das Fest der Psyche in der Ausstellung gezeigt – und sicherte sie gegenüber einer unkontrollierten Vervielfältigung durch andere ab.14 Diese zusätzliche Legitimation durch das Privileg von Papst Gregor XIII. (1572–1585) fand ab diesem Zeitpunkt Einzug in ihre Inschriften. Diana ging mitunter auch verspielt mit der Gestaltung der Inschriften um, nutzte eine Blockschrift inMajuskeln für ihre Signatur und eine kunstvolle Kursivschrift für dieWidmungen, die von besonderer Fingerfertigkeit zeugt – insbesondere, wennman sich vergegenwärtigt, dass Inschriften auf der Matrize spiegelverkehrt angelegt werdenmüssen.15 Ferner wird Schrift nicht nur amunteren Rand des Stiches in geblockt gesetzten Inschriften oderWidmungen eingesetzt, sondern stellenweise sogar in den Bildraum integriert. Die Signaturen und Inschriften befinden sich etwa auf Plaketten, die an einem Ast hängen, oder sind in das Gebälk der Bildarchitektur eingefügt. Auf diese Weise legte Diana nicht nur ein besonderes Augenmerk auf den Inhalt und die präzise Formulierung der Inschriften, sondern auch auf deren gestalterische Umsetzung. So sorgte sie dafür, dass diese sich in die Komposition einfügten. Kat. 12 DIANA SCULTOR I Zwei an ihrem Rücken verbundene Kinder, 1577 Kupferstich, Dm. 195 mm (Platte), 273 × 270 mm (Blatt) Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Kupferstich-Kabinett, Inv.-Nr. A 109372
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