13 el Das ehemalige Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen1 war einer der sieben Kleinstaaten, die sich 1920 zum Land Thüringen zusammenschlossen. Dabei brachte es zusammen mit dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt eine besondere schwarzburgische Komponente in die vor allem von den Ernestinischen Herzogtümern geprägte Kulturlandschaft Thüringens ein. Wenn auch das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen bis 1920 noch existierte, gab es doch schon seit 1909 keinen Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen mehr. In diesem Jahr war mit dem Tod des Fürsten Karl Günther (1830–1909, reg. ab 1880) die Sondershäuser Linie des Hauses Schwarzburg im Mannesstamm erloschen. Seitdem regierte Günther Victor (1852–1925, reg. 1890– 1918), ursprünglich Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, als »Fürst zu Schwarzburg« beide Fürstentümer in Personalunion. Die staatsrechtliche Zusammenführung der beiden schwarzburgischen Staaten war beabsichtigt, kam aber aufgrund der Abdankung der Monarchie in Deutschland nicht mehr zustande. Günther Victor vollzog diesen Schritt am 23. November 1918 für Schwarzburg-Rudolstadt und am 25. November 1918 für Schwarzburg-Sondershausen. Die Schwarzburger gelten als ältestes nachweisbares Adelsgeschlecht Thüringens. Wahrscheinlich waren sie fränkischer Herkunft. Eine zuverlässige Überlieferung setzt Mitte des 12. Jahrhunderts ein. Aus der mittelalterlichen Geschichte der Schwarzburger, die von zahlreichen Grafen namens »Günther« und »Heinrich«, den Leitnamen der Dynastie, geprägt wird, sei hier nur auf Graf Günther XXI. (1304–1349, Abb. 2) verwiesen, der 1349 von der Mehrzahl der Kurfürsten zum deutschen König gewählt wurde, dieses Amt aber nur 115 Tage lang bekleidete und als »Kaiser Günther« zum Heros der Dynastie stilisiert wurde. Die Rezeption seines Wirkens bot den Schwarzburgern bis ins 19. Jahrhundert hinein zahlreiche Ansätze zur Darstellung ihrer Bedeutung in der Adelshierarchie. Abb. 1 Schloss Sondershausen Luftaufnahme, um 1997 Schlossmuseum Sondershausen, Fotoarchiv
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