Kunstgutsicherung und Kriegsbergung 205 Mit dem Vorrücken der Frontlinien von Osten musste Kunstgut mehrfach in andere Depots umgelagert werden. Schon hier zeigte sich die Bedeutung der akribisch geführten Listen und die auf restauratorische Belange achtende, umsichtige Betreuung durch die Beteiligten. In den bombardierten Orten hielten wenige Depots stand. Auch die als sicher geltenden Gewölberäume im Dresdner Residenzschloss brannten bis auf die straßenseitigen Räume des Grünen Gewölbes fast vollständig aus. Immense Verluste waren in den bis dahin nahezu unversehrten dezentralen Auslagerungsorten erst nach dem Einmarsch der Roten Armee und mit Kriegsende am 8. Mai 1945 zu verzeichnen. Die von ihren Schlössern und Rittergütern geflohenen oder vertriebenen Eigentümer konnten nicht mehr für die Sicherung sorgen. Militärische Einquartierungen, Überbelegungen mit Flüchtlingen, Plünderungen und Zerstörungswut taten ein Übriges. Kunstgut aus diesen Depots befindet sich noch heute verstreut in anderen Museen oder in Privatbesitz. Auch unter der sächsischen Nachkriegsregierung blieben die Staatlichen Kunstsammlungen und das Landesamt für Denkmalpflege zuständig für Kulturgüter und Denkmale. So waren für die sichere Rückführung, die Bergung und Unterbringung der Kulturgüter nahezu die gleichen Personen verantwortlich wie vorher für die Auslagerung – ein Glücksumstand! Vor Ort war Trostloses zu erleben und doch sofortiges Handeln geboten, was sich im Mangel und der Not des Nachkriegs unendlich schwierig gestaltete. Zudem mussten im Trümmermeer Dresdens vorab geeignete Objekte zur Unterbringung gefunden und oft erst einmal baulich gesichert werden. 1946 war die »Kunstgutrückführung« noch nicht abgeschlossen (Abb. 4). 4 | Zustand eines geborgenen Kronleuchters, Aufnahme 2007. 3 | Dresden, Residenzschloss, Westflügel, zweites Obergeschoss, Audienzgemach, Rolf Werner Nehrdich während der fotografischen Dokumentation des Deckengemäldes, Aufnahme 1944.
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