14 Das Dresdner Residenzschloss von den Anfängen bis zur Zeit der Frührenaissance Curia, castrum, slos – d. h. Hof, Burg, Schloss, so lauten die überlieferten Bezeichnungen der mittelalterlichen Vorgängerbauten des Dresdner Residenzschlosses. Auch wenn diese Bezeichnungen mit ihren historischen Begriffsinhalten nicht immer der heutigen terminologischen Verwendung entsprechen, geben sie den Entwicklungsgang der vom 12. bis ins 16. Jahrhundert bestehenden Anlagen in seiner Abfolge sehr treffend wieder. Ihren Standort hatten sie in dem gesonderten herrschaftlichen Rechtsbezirk, der sich seit der Stadtgründung Dresdens im Nordwesten der Stadtanlage herausbildete und räumlich bereits weitgehend das heutige Schlossareal umfasste. Die baulichen Anfänge reichen bis in die Zeit um 1170 zurück, als sich die Stadt Dresden im Gau Nisan südlich von Meißen – neben einem seit der Jahrtausendwende bestehenden Pfarrort mit der Frauenkirche – herauszubilden begann. Als Teil des Nisanlandes gehörte auch das entstehende Dresden zur Reichsburggrafschaft Dohna. Die Burggrafen verwalteten als höchste regionale Amtsträger des Königtums das Reichsgut und übten die hohe Gerichtsbarkeit aus (Abb. 2). Den Wettinern, die 1089 als Markgrafen zu Militärbefehlshabern in der im Jahrhundert zuvor entstandenen Mark Meißen aufstiegen, standen nur kurzzeitig um 1143 Rechte in Nisan zu. Die Initiative zur Gründung der Stadt Dresden mit ihrer besonderen Lage an einem strategisch bedeutsamen Elbübergang ging wohl von Kaiser Friedrich Barbarossa (1152–1190) selbst aus. Den Höhepunkt erreichte die staufische Königsmacht im mitteldeutschen Raum als Heinrich VI. (1190–1197) den Wettinern die gesamte Markgrafschaft Meißen, als erledigtes Reichslehen entzog und dem Reichsterritorium Pleißenland 1 angliederte. Mit dem Tod des Kaisers änderten sich die Verhältnisse schlagartig. Die seit 1198 wieder mit der Markgrafschaft belehnten Wettiner erlangten jetzt auch die Herrschaft über die Burggrafschaft Dohna und damit über Dresden. Die Herrschaftsübertragung erfolgte in Form einer Reichspfandschaft, die um 1255 wohl nochmals erneuert wurde. Für die Dauer des Pfandschaftsverhältnisses waren die Rechte des Königs über die Burggrafschaft und die Stadt Dresden auf den Markgrafen übergegangen. Als erster WetGeschichtlicher Überblick (1170 –1541) 1 | Markgraf Dietrich der Bedrängte, Grabplatte im Kloster Altzelle, 13. Jahrhundert und Stich 17. Jahrhundert. tiner in Dresden nachweisbar ist Markgraf Dietrich der Bedrängte (1198–1221), der hier in den Jahren 1206, 1215 und 1216 urkundete (Abb. 1). Eine »Stadtburg« gab es in dieser frühen Zeit des Stadtausbaus noch nicht, wohl aber einen als »curia« bezeichneten stadtherrlich-burggräflichen Hof. Dieser befand sich nahe der 1228/1235 erstmals genannten Dresdner Elbbrücke, bei der es sich um das bedeutendste Brückenbauwerk des gesamten deutschen Mittelalters handelte (Abb. 3).
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