Laien im Kloster Die Klosterkirche der heiligen Apostel Peter und Paul auf dem Petersberg in Erfurt war in der Zeit ihrer regulären Nutzung als Sakralbau, das heißt zwischen der Weihe des Neubaus 1147 und der Aufhebung des Klosters 1803, nicht allein den Benediktinermönchen des Konvents vorbehalten, sondern auch Laien zugänglich. Der Besuch der Kirche durch Laien war erwünscht, brachte er dem Kloster in der Regel doch Geld ein. Zudem verpflichtete die Benediktsregel (Kap. 53) den Konvent, Arme und Pilger aufzunehmen. Ebenso wie die Klosteranlage besaß auch die Kirche Bereiche, in denen die Mönche unter sich blieben, und solche, die von Außenstehenden betreten werden durften. Die Gruppe der Laien, die sich für kurze oder längere Zeit innerhalb der Klostermauern aufhielten, war so heterogen wie die Beziehungen, die das Kloster zur Außenwelt hatte, vielfältig waren. Zu den Leuten niederen Standes gehörten die Bediensteten und Versorger des Konvents. Regelmäßig wurden die Mönche von ihren Verwandten besucht, die der Bürgerschaft Erfurts und anderer Städte sowie dem Niederadel Thüringens angehörten. Zu den Gästen hohen Standes zählte der Vogt aus dem Grafengeschlecht von Gleichen, der ein ständiges Herbergsrecht im Kloster genoss und (bis 1373) einen eigenen Hof auf dem Petersberg besaß.1 Mit Rudolf von Habsburg bewohnte 1289/90 ein römischdeutscher König das Peterskloster für die Dauer von knapp elf Monaten. Zu Weihnachten 1289 lud er zu einem Reichstag im Kloster ein.2 Nicht in die Betrachtung einbezogen werden hier die Konversen, eine Sondergruppe der Laien, die als Erwachsene in Klöster Hirsauer Observanz wie St. Peter und Paul zu Erfurt eintreten durften und je nach Stand und Bildungsgrad Chordienst oder niedere Arbeiten versahen.3 1148 verlieh der Mainzer Erzbischof dem Abt des Erfurter Klosters Pfarrrechte, wie das Recht Kinder zu taufen, Kranke zu besuchen sowie Tote zu beerdigen, und er gestattete den Brüdern, die Praxis des sonntäglichen Kreuzumzugs um die Kirche beizubehalten.4 1227 verbot Papst Gregor IX., dass Kapellen und Oratorien innerhalb der Grenzen der klösterlichen Pfarrei ohne Zustimmung des Diözesanbischofs und des Konvents erbaut würden.5 Wo die Grenzen verliefen, wird dabei nicht gesagt. Seit 1185 bestand am südöstlichen Rand des Petersbergplateaus die Pfarrkirche St. Leonhard.6 Sie teilte sich die Versorgung der Pfarrkinder, zu denen neben den nichtmonastischen Einwohnern des Klosterbezirks auch die Bewohner der Häuser auf dem Petersberg und an dessen Hang zählten, mit einer Parochie St. Petri, die 1366 in den Zinsregistern des Klosters erscheint.7 Als deren Pfarraltar diente der Kreuzaltar, der nach der einleuchtenden Rekonstruktion von Tim Erthel ab etwa 1220 im mittleren Joch eines dreiteiligen Hallenlettners stand.8 Der Lettner grenzte den Laienbereich des Langhauses bis zu seinem Abriss 1701 gegen den im Osten anschließenden Chorus minor ab (Abb. 1). Abb. 1 St. Peter und Paul zu Erfurt, Grundriss aus Becker 1929.
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