40 Denkmalschutz als Ausnahme von Nachhaltigkeit? am neuen Ort, der Raststätte Vellern, nun nur noch die Funktion als Aussichtspunkt und muss weiterhin instandgehalten werden.23 Das Argument der Weiternutzung vor Neubau greift hier also nur bedingt. (Abb. 1) Zu denken ist auch an die beinahe rituellen Sanierungen des Einsteinturms (Erich Mendelsohn, 1922) in Potsdam, die sich aufgrund bautechnischer und -physikalischer Mängel seit seiner Errichtung etwa alle zehn Jahre ergaben und nun mithilfe der Bauforschung und der Wüstenrot Stiftung nur noch alle 20 Jahre erforderlich sind.24 Mittlerweile werden die Baumängel als beinahe denkmalkonstituierend erachtet.25 Auch hier muss man sagen: Wir leisten uns dieses Denkmal und wenden fortwährend Ressourcen dafür auf. Als weiteres Beispiel möchte ich den Umlauftank 2 (Ludwig Leo, 1974; Sanierung: HG Merz/adb Büro für Architektur, Denkmalpflege und Bauforschung Ewerien und Obermann) in Berlin anführen. Im Rahmen der Sanierung 2014–2017 wurde der PU-Schaum an den ikonischen rosa Röhren zwar materialsparend repariert, aber eben unter Wiederholung der Verwendung nicht-ökologischer Materialien.26 Allgemein kann hier auf die Herausforderung für das Prinzip der Materialgerechtheit bei Denkmalen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verwiesen werden. Zudem wird das Bauwerk derzeit nicht vollumfänglich genutzt. (Abb. 2) 1 Der an die Raststätte Vellern translozierte Brückenüberbau der ehemals die A2 überquerenden Brücke »Überführung Weg Hesseler«. Sie war 1938 eine der ersten im Spannbettverfahren errichteten Brückenbauten der Welt und ist seit 1991 eingetragenes Denkmal.
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