20 Die Kriterien für Welterbestätten i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen; ii) für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung der Architektur oder Technik, der Monumentalkunst, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen; iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen; iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen; v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese als Folge unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird; vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen und literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium vorzugsweise in Verbindung mit anderen Kriterien angewandt werden sollte.) vii) bis x) betreffen Naturerbe Kriterien zur Begründung des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV) Quelle: Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (amtliche Übersetzung, Hervorhebungen von den Autorinnen) Criteria for the assessment of Outstanding Universal Value (OUV). Source: UNESCO 2024, (emphases by the authors) Bedeutungsebenen (Werte) Kriterien Attribute Repräsentation geistlicher und weltlicher Macht (ii) Typologie (Kapelle in Palast/Burg/Schloss) mit Herrscherempore Bruch mit den vor der Reformation etablierten Grundsätzen der Kirchenraumgestaltung und Vorbild für spätere protestantische Sakralbauten (ii) einheitlicher Kirchenraum/Aufhebung der Trennung der Bereiche für Klerus und Gemeinde Grundprinzipien der Innenraumgestaltung: fehlende Ostung Anordnung der sogenannten liturgischen Prinzipalstücke (Altar, Kanzel, Orgel) in den Quer- und Längsachsen Bestuhlung Verzicht auf Heiligendarstellungen, Reliquien und aufwändige Dekorationen einzige von Martin Luther selbst eingeweihte Kirche reformatorisches Bildprogramm überlieferte Einweihungspredigt Nutzungskontinuität als Kirche unmittelbares Vorbild für die Gestaltung von neuen Kirchräumen entsprechend der liturgischen Neuerungen in den ersten Jahren der lutherischen Reformation und bis heute Prägung evangelischer Pfarrkirchen weltweit (ii), (iv) frühestes und repräsentativstes Beispiel lutherischer Kirchenbaukunst sowie herausragendes Beispiel für frühneuzeitliche Schlosskapellen im Kernland der Reformation (iv) Prototyp des protestantischen Kirchenbaus (iv) Zeugnis der Ideen Luthers und der Bedeutung von Predigt, Gebet und Gemeindegesang im evangelischen Gottesdienst (Torgauer Formel) (iv), (vi) Zeugnis der Bedeutung der Landesherren für die Etablierung der lutherischen Glaubensgrundsätze (iv) Lage innerhalb des Schlosses Anordnung der Fürstenempore bildet das gesellschaftliche Gefüge der Reformationszeit ab früheste Denkmale protestantischer Erinnerungskultur (vi) Dedikationstafel Wiege des Kantoreiwesens (vi) Wirkungsstätte des Urkantors Johann Walter überlieferte Einweihungsmotette Nutzungskontinuität durch die Kantorei Tabellarische Darstellung der zur Diskussion gestellten Begründung des außergewöhnlichen universellen Wertes mit den Welterbekriterien und Attributen (Stand Januar 2025) Tabular presentation of the justification of potential Outstanding Universal Value with the World Heritage criteria and attributes submitted for discussion (January 2025)
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