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58 Gerhard Paul Mit der Übernahme der preußischen Gestapo und der Politischen Polizeien der anderen Länder durch Himmler 1934 sowie dem Abschluss der politischen Gegnerbekämpfung 1936 wurde der zunächst teils unkoordiniert praktizierte Terror in geregelte Bahnen gelenkt und die Gestapo auf neue Aufgaben ausgerichtet. Ab 1935 machten Gestapo und Politische Polizeien daher einen Wandlungsprozess durch, der ihre Aufgaben, ihre Wahrnehmung und ihr Selbst- bild veränderte und der sie letztlich von der klassischen Politischen Polizei zur Rassenpolizei werden ließ. Kern des neuen Selbstverständnisses war die Fiktion der Bedrohung des deutschen ›Volks- körpers‹ und das daraus abgeleitete Konzept einer ›völkischen Polizei‹. Nicht mehr Staat und Recht, sondern Volk und Rasse sollten im Zentrum polizeilichen Denkens und Handelns stehen. Im »völkischen Führerstaat«, so der Justiziar und Chefideologe der Gestapo, Werner Best, diene alle staatliche Tätigkeit nicht dem Vollzug verfassungsmäßiger Gesetze, sondern der » Ausübung notwendiger Funktionen des Volksorganismus«. 3 Während die Wehr- macht als »Instrument des völkischen Selbstschutzes nach außen« fungiere, sei die Polizei das »Instrument des inneren Selbstschutzes des Deutschen Volkes«. Jeder Versuch, eine andere politische Auffassung durchzusetzen oder aufrechtzuerhalten, müsse »als Krankheitserschei- nung, die die gesunde Einheit des unteilbaren Volksorganismus bedroht, ohne Rücksicht auf das subjektive Wollen seiner Träger ausgemerzt« werden. Aufgabe der Politischen Polizei sei es, »den politischen Gesundheitszustand des deutschen Volkskörpers« zu überwachen, »jedes Krankheitssymptom« rechtzeitig zu erkennen und die »Zerstörungskeime [...] mit jedem geeigneten Mittel« zu beseitigen. 4 Vorstellungen wie diese hatten Konsequenzen für den Gegnerbegriff wie für das polizeili- che Handeln. Nach den Vorstellungen von Himmler und seinen Getreuen bestimmten nämlich nicht nachweisbare, sondern objektiv berechenbare und mögliche Verbrechen das Handeln der neuen Polizei. Vom ›Verdächtigen‹ anderer Geheimpolizeien unterschied sich der ›Volks- feind‹ dadurch, dass er nicht durch irgendeine Aktion, sondern durch die von ihm unbeein- flussbare Politik des Regimes zum Gegner wurde. Die Unschärfe des Gegnerbegriffs, nach der neben Juden auch ›Asoziale‹, Homosexuelle, Behinderte, ›Fremdvölkische‹ und ›Gemein- schaftsfremde‹ den ›Volkskörper‹ bedrohen konnten, begründete eine Radikalisierungsdyna- mik, die immer mehr Gruppen unter Generalverdacht geraten ließ und im Polizeialltag zu einer ständigen Ausweitung der Aufgaben und einer daraus resultierenden Überforderung führte. Eine erste Einübung in das neue Konzept der ›völkischen Polizei‹ waren die gemeinsam von Gestapo und Kriminalpolizei 1937/38 durchgeführten Maßnahmen gegen ›Asoziale‹, ›Arbeits- scheue‹ und ›Berufsverbrecher‹ sowie 1938 die zusammen mit den Parteiformationen durch- geführten Aktionen während der Pogrome gegen die jüdische Bevölkerung. Sie markierten den Übergang zur ›rassischen Generalprävention‹ und damit einen zweiten Radikalisierungsschub. Die Gestapo als ›völkische Polizei‹

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