Katalog
Die Gestapo 59 Begleitet wurde die ideologische Neuformierung der Polizei durch deren Herauslösung aus der inneren Verwaltung sowie durch den parallelen Prozess ihrer Zentralisierung unter Himm- ler. In mehreren Schritten entstand 1936 die Gestapo als eigenständige Institution des NS- Maßnahmenstaats. Zunächst stattete das »Gesetz über die Geheime Staatspolizei« vom 10. Februar 1936 die Gestapo mit einer dreifachen Befugnis aus: mit einer Definitionsbefugnis, wonach diese nun alleine bestimmen konnte, wer als ›staatsgefährlich‹ anzusehen sei, mit einer reichsweiten Exekutivbefugnis, nach der die Gestapo nun »alle staatsgefährlichen Bestrebungen« selbständig zu »bekämpfen« habe, sowie mit der Befugnis zur Schutzhaft- nahme, die einschloss, dass Verfügungen der Gestapo nicht mehr der Nachprüfung durch Gerichte unterlagen. Damit war ein rechtsfreier Raum staatlichen Handelns geschaffen, der Willkür und Terror Tür und Tor öffnete. Die Verkoppelung mit der SS Festnahmen im Juni 1937, Über- sichtskarte aus dem Geheimen Staatspoli- zeiamt (Kat.136)
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