Katalog

188 Museum Viadrina 1  Frankfurter Stadtbuch. Um 1425 Pergamenthandschrift, 38 Blatt geprägter Ledereinband mit Messingbeschlägen von 1593, 34,8 × 27 cm Frankfurt (Oder), STA FF, Sign. BA I, Abt. I, 2°:01 Ed.: CDB I 23, S. 168–181 (ohne Anhang) Lit.: Jung 1912, S. 33; Seilkopf 1925; Grimm 1940, S. 10, Nr. 3; Schirrmacher 1972, S. 74; Kilian-Buchmann 2008, S. 200–209 2 Eike von Repgow Sachsenspiegel. 1. Hälfte 15. Jh. Fragment einer Pergamenthandschrift, 27,7 × 20,3 cm Fürstenwalde, Dombibliothek, Fragmentensammlung; abgelöst von Sign. XII,1,29 (Zerbster Druck von 1597, verschollen) Ed.: Sachsenspiegel 1955 Lit.: Oppitz 1996, S. 353 f. Frankfurt (Oder) wurde als Stadt gegründet durch zwei nur abschriftlich erhaltene Urkunden von 1253 und erhielt durch Rechtsmitteilung aus Berlin das Magdeburger Stadtrecht (Kilian-Buchmann 2008, S. 105–120). Dieses erlaubte dem Rat, sich für die innere Verwaltung eigene Satzungen zu geben. Um diese festzuhalten, wurde das älteste Frankfurter Stadtbuch um 1425 von unbekannten Schreibern in einer sehr sorgfältigen gotischen Minuskel mit farbigen Fleuronné- und Filigraninitialen geschrieben. Während deren Charakter eine Entstehung bereits im 14. Jh. denkbar erscheinen lässt, weisen andere Teile schlichtere Initialen jüngeren Stils auf. Das erste Kapitel über die Einführung und Vereidigung des Rates eröffnet eine Figureninitiale mit dem weisen Gesetz­ geber König Salomon auf Goldgrund. Daran schließen sich Vorschriften zum Funktionieren des Rates und der Stadtver- waltung, Ordnungen der verschiedenen Gewerke, Pflichten der städtischen Amtsleute und Regeln für das bürgerliche Leben und Wirtschaften an. Am Ende finden sich die Vor- schriften für das städtische Gericht. Als Anhang wurden ab 1541 einige Testamente und aktuali- sierte Versionen der Ratsversatzung (Amtswechsel des Stadtrats) eingetragen. Während in der Stadt also speziell das Magdeburger Recht das Leben regelte, galt sonst und vor allem auf dem Land das im Landrecht des Sachsenspiegels aufgezeichnete Gewohn- heitsrecht. Die Oberinstanz stellte hier der Schöppenstuhl in Brandenburg (Havel) dar. Das vorliegende Fragment, das vor längerer Zeit von einem Bucheinband abgelöst wurde, ent- hält u. a. auch Vorschriften für »Wenden«, die als Angehörige der slawischen Urbevölkerung neben den deutschen Sied- lern lebten. GK 3  Hieronymus Münzer Deutschlandkarte Druck, 43,6 × 58,5 cm in: Hartmann Schedel, »Registrum huius operis libri croni- carum cu[m] figuris et imagi[ni]bus ab inicio mu[n]di«. Nürnberg, Anton Koberger, 1493 Frankfurt (Oder), STA FF, Sign. BA III, VI 20 Lit.: Füssel 1994 Das Hauptwerk des Nürnberger Arztes und Verlegers Hart- mann Schedel ist eine illustrierte Weltgeschichte aus der Frühzeit des Buchdrucks. Das Exemplar des Frankfurter Stadtarchivs stammt aus der ehem. Bibliothek des Fried- richs-Gymnasiums und weist handschriftliche Vermerke auf. Die Chronik behandelt biblische Themen und die Geschichte von der Antike bis ins 16. Jh. Aus der Werkstatt des Malers Michael Wolgemut stammen die über 1800 Holzschnitt-Illus- trationen in diesem Druckwerk. Gedruckt worden ist das um­ fangreiche Werk in der Offizin von Anton Koberger. Eine Land- karte von Hieronymus Münzer, Deutschland, eigentlich Europa mit Teilen Asiens darstellend (nach Blatt CCLXXXVI), bildet den Abschluss der Chronik. Diese Ansicht gilt als erste in einem Buch veröffentlichte Deutschlandkarte. Sie zeigt die damals bekannten bzw. als wichtig erachteten Länder, Städte, Flüsse etc. Weite Gebiete sind ohne die Benennung von Städten geblieben. Umso bemerkenswerter: In »GERMA- NIA MAGNA« ist weit und breit Frankfurt (Oder) als einzige Stadt gekennzeichnet, was vom Bekanntheitsgrad und von der Bedeutung der Stadt im Mittelalter zeugt. MSCH

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