Leseprobe
34 Abb. 1 /1 Inhaftierter beim Schreiben von Berichten Berlin-Pankow, 29./30. Dezember 1951 BStU, MfS, OV Wismut, AU 246/52, S. 27 Bild 2 Am 29. Dezember 1951 nahm das MfS den 29-jährigen Hans M. fest, da man ihn der Tätigkeit für westdeutsche Orga- nisationen wie die »Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit« und damit der Unterstützung antikommunistischer Propa- ganda verdächtigte. Der frühere FDJ -Funktionär war – offenbar wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten – wenige Monate zuvor nachWestberlin geflohen, aber besuchsweise nach Ostberlin zurückgekehrt. Die Geheimpolizei zwang den Festgenommenen, Berichte über – angeblich kriminelle – Bekannte zu schrei- ben und nötigte ihm eine Verpflichtungserklärung zur weiteren Mitarbeit ab. Bevor man ihn zunächst wieder freiließ, foto grafierte das MfS den Mann. Die vier leicht beschädigten Auf nahmen dieser Serie, mit der das MfS M. notfalls erpressen wollte, zeigen M. in der Haftanstalt beim Schreiben der Berichte. Der verantwortliche MfS-Mitarbeiter notierte dazu: »Erreicht werden sollte damit, dass [sic] M. […] beeindruckt wurde und [es] wurde ihm gesagt, dass [sic] dies durchgeführt werde, um hier einen Unterpfand zu haben, wenn er dasWiederkom- men vergißt.« Da M. zu vereinbarten Treffen trotzdem nicht erschien, wurde er wenige Tage später erneut in Ostberlin ver- haftet und schließlich im April 1953 wegen »Boykotthetze« zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTMyNjA1