Leseprobe

34 Abb. 1 /1 Inhaftierter beim Schreiben von Berichten Berlin-Pankow, 29./30. Dezember 1951 BStU, MfS, OV Wismut, AU 246/52, S. 27 Bild 2 Am 29. Dezember 1951 nahm das MfS den 29-jährigen Hans M. fest, da man ihn der Tätigkeit für westdeutsche Orga- nisationen wie die »Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit« und damit der Unterstützung antikommunistischer Propa- ganda verdächtigte. Der frühere FDJ -Funktionär war – offenbar wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten – wenige Monate zuvor nachWestberlin geflohen, aber besuchsweise nach Ostberlin zurückgekehrt. Die Geheimpolizei zwang den Festgenommenen, Berichte über – angeblich kriminelle – Bekannte zu schrei- ben und nötigte ihm eine Verpflichtungserklärung zur weiteren Mitarbeit ab. Bevor man ihn zunächst wieder freiließ, foto­ grafierte das MfS den Mann. Die vier leicht beschädigten Auf­ nahmen dieser Serie, mit der das MfS M. notfalls erpressen wollte, zeigen M. in der Haftanstalt beim Schreiben der Berichte. Der verantwortliche MfS-Mitarbeiter notierte dazu: »Erreicht werden sollte damit, dass [sic] M. […] beeindruckt wurde und [es] wurde ihm gesagt, dass [sic] dies durchgeführt werde, um hier einen Unterpfand zu haben, wenn er dasWiederkom- men vergißt.« Da M. zu vereinbarten Treffen trotzdem nicht erschien, wurde er wenige Tage später erneut in Ostberlin ver- haftet und schließlich im April 1953 wegen »Boykotthetze« zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt.

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