Leseprobe
64 / Der 28. November 1740 und die Folgen In den Jahren 1738 bis 1740 stabilisierte sich Böhlers berufliche Existenz. In den Rechnungen der Fürstlichen Kammerkasse Arnstadt wurde er im Rechnungsjahr Michaelis 1739 / Michae- lis 1740 als Hofbediensteter geführt: »Johann Friedrich Böhlern von Monath Febr. biß 7br incl. 1740« zwölf Gulden und vier Groschen. 222 Die Rechnung von 1740/41 verzeichnet »Johann Friedrich Böhler« mit einer Zahlung von 5 Gulden und sieben Groschen. 223 Dies bedeutete den Beginn einer dauerhaften Anstellung bei Hofe. Auch mental dürfte Böhler in diesen Jahren eine Wendung ins Positive erfahren haben. Ihm war die persönliche Zuwendung des Fürsten zuteilgeworden. Sein Können und Schaffen fand nun gebührende Anerkennung. Durch die Bekanntschaft mit etablierten Künstlern wie Thiele, Törnberg und sicher auch anderen, aber auch durch Reisen und den Zugang zur fürstlichen Bibliothek und den Kunstsammlungen er- weiterte sich sein Horizont. Durch seine Einführung in die Kunst des Kupferstichs hatte sich ihm potentiell ein neues Arbeitsfeld erschlossen. Diese positive Entwicklung brach mit dem Tod des Fürsten Günther weg. Fürst Günther I. hatte am 5. November 1738 in Arnstadt einen rechtsseitigen Schlag anfall erlitten, war jedoch schon bald wieder soweit hergestellt, dass er am 10. Dezember nach Sondershausen abreisen konnte. Dort ereilte ihn am 2. Februar 1739 ein zweiter, linksseitiger Schlaganfall. In den weiteren Verlauf des Jahres 1739 fällt die oben erwähnte Kurreise des Fürsten nach Pyrmont, auf der sich Böhler in seiner Begleitung befand. Als sich Günther 1740 wieder in Arnstadt aufhielt, verschlechterte sich sein Zustand erneut. Acht Tage nach seiner Rückkehr nach Sondershausen, am 18. November 1740, trat eine kritische Phase ein, in deren Verlauf Günther am 28. November verstarb. 224 Er wurde in der Fürstengruft in der Sonders- häuser Stadtkirche St. Trinitatis beigesetzt. 225 Günthers Witwe Elisabeth Albertine bezog nach dem Tod ihres Gemahls ihren Wittumssitz, das Fürstliche Palais in Arnstadt. Da Günther keine Nachkommen hatte, folgte ihm sein Halbbruder Heinrich I. (1689– 1758, reg. ab 1740) nach. 226 Dass dieser Wechsel in der Herrschaft in mancherlei Hinsicht Brüche mit sich bringen würde, war zu erwarten gewesen. Heinrich hatte sich jahrelang Günther gegenüber ablehnend verhalten, da er diesem seit der 1716 eingeführten Primo genitur die Würde des Erbprinzen, seit 1721 die des regierenden Fürsten neidete. Er verließ Schwarzburg-Sondershausen und ließ sich unter dem Schutz von Herzog Wilhelm Ernst von Sachsen-Weimar (1662–1728), seines Onkels mütterlicherseits, in Thalbürgel bei Jena nieder, wo ihm eine ländliche, aber eigenständige Residenz zur Verfügung gestellt wurde. Als sich 1727 das Ableben seines Gönners abzeichnete und Heinrich nicht mit dem Wohlwollen von dessen Nachfolger Ernst August I. (1688–1748) 227 rechnen konnte, ließ er sich auf eine Ver- söhnung mit Günther ein und bezog die ihm zustehende Nebenresidenz Keula in Nordthürin- gen. Von dem als Persönlichkeit ganz anders als Günther disponierten Heinrich hatte Böhler nicht das Interesse, das Kunstverständnis und die Güte zu erwarten, die Günther ihm ent- gegengebracht hatte. Heinrich »dankte ihn zwar nicht ab: allein er bemerkte ihn auch nicht weiter, ermunterte ihn nicht, und liebte seine Kunst nicht«. 228 Nach der Wertschätzung durch Günther empfand Böhler die ihm entgegengebrachte Ignoranz als so verletzend, »daß er seinen Abschied verlangte, und ohne alle Schwierigkeiten erhielt«. 229 Wie schon in anderen schwierigen Situationen seines Lebens waren Böhler auch diesmal Selbstachtung und Un- abhängigkeit wichtiger als eine relativ bequeme Sicherung seiner Existenz.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTMyNjA1