Leseprobe
44 Nora Kindermann der mit einer gestrichelten Linie eingetragenen vormaligen Flurstücksgrenze deutet eine geschwungene Linie eine weite- re Pflanzfläche an. Mit dem Bau eines Pavillons (bezeichnet als Gartenhäuschen) im April 1894 12 erhielt der neue Gartenteil einen gestalterischen Höhepunkt. Dieser sollte – von der Villa aus gesehen – am ent- fernt liegendsten Punkt gebaut werden. Der Plan (Abb. 4) zeigt eine filigrane hölzerne Kleinarchitektur auf einem hexagonalen Grundriss. Angaben zur Gründung bzw. zum Unterbau sowie zu Ausführungsdetails und Größenverhältnissen fehlen. Die Bauerlaubnis für das »Gartenhäuschen« wurde am 2. Mai 1894 erteilt, rund zwei Wochen später erging die offizielle Meldung der Fertigstellung von Gartenhaus und Einfriedung. 13 Eine frühe Fotografie (Abb. 5) zeigt diesen Gartenbereich kurz nach seiner Fertigstellung mit einer noch niedrigen Bepflanzung im Winterzustand. Zu sehen sind der auf einem höher gelegenen Standort befindliche Pavillon sowie die Konstruktion der Ein- friedung hin zum benachbarten Grundstück. Das rund um den Pavillon angeschüttete Gelände wird über eine Natursteinmau- er abgefangen. Diese verläuft entlang der gesamten nördlichen Grundstücksgrenze, verspringt im Bereich der nordwestlichen Ecke jedoch in der Höhe. Auf der Mauer befindet sich ein Holzlattenzaun mit Sandsteinpfosten, entlang der Hofwiesen- straße verläuft der Metallzaun. Mit dem Bau eines Gewächshauses im regelmäßig gestalte- ten Gartenteil nördlich der Villa erhielt auch dieser einen Blick- fang nahe des Hauses. Die zu diesem Projekt gehörige Zeichnung (Abb. 6) zeigt ein Gewächshaus (Länge 6,32 m, Breite 4,5 m, Höhe 3,8 m) mit Glasdach und großer Glasfront nach Süden. Angebaut wurde das neue Gebäude an die östlich der Villa gelegene Fabrikhalle. Der Zugang erfolgte vom Garten über einen schmalen, verglasten Gang, für den wohl ein bereits vor- handener Gebäudeteil umgebaut wurde. Das Fußbodenniveau entsprach dem des anstehenden Geländes. Die hier verlaufende nördliche Einfriedung nahm nun Bezug auf die südwestliche Ecke des neuen Gebäudes. Ende August 1895 wurde die Bau- erlaubnis erteilt, 14 zu Beginn des Oktobers 1895 erfolgte die Mitteilung der Fertigstellung. 15 Dieser Bereich ist auch auf einer Lithografie des Firmengeländes (vgl. Abb. 1, Hintergrund links) aus der Zeit um 1900 erkennbar. Man sieht im nördlichen Gartenteil zwei längliche Rasenkompartimente mit großen Sträuchern. Abgeschlossen wird dieser Bereich vom Kutscher- wohnhaus mit der in den Garten ragenden Laube, dem Zaun zum dahinter befindlichen Fabrikgelände sowie dem Gewächs- haus, von dem man hier das Dach sowie die zwei angeschnitte- nen Glasfenster sehen kann. Der westlich angrenzende Gartenteil erscheint in idealisierter Form »gestaltet«. Erkennbar sind ein- zelne Gehölzgruppen sowie weite Rasen- und Wegeflächen. Zehn Jahre nach der ersten Erweiterung erfolgte im Nach- gang der Elsterregulierung (1897–1902) die zweite Erweiterung des Gartens nach Westen. Von der Begradigung der Weißen Elster war auch der Flussbereich betroffen, der bis dato westlich an den Hempelschen Garten angrenzte. Gut zu sehen ist der alte Flussverlauf noch auf Abb. 5 . Mit der Verlegung des Flusses ging auch die Verlegung der Hofwiesenstraße einher, so dass völlig neue Flurstückszuschnitte entstanden. Dies ermöglichte den Ankauf weiterer Flächen zur neuerlichen Erweiterung des Gartens auf einemTeil des vormaligen Flussbettes. Vermutlich gelangte das neue Flurstück bereits im April 1898 in den Besitz Abb. 4 Plauen, »Zeichnung zu einem Gartenhäuschen für Herrn Fabrikbesitzer Richard Hempel«, Plan vom 28. 4. 1894. Abb. 3 Plauen, »Zeichnung zur Herstellung eines eisernen Zaunes längs der Hofwiesenstr. für das Grundstück der Firma F. A. Hempel«, Plan vom 21. 11. 1893.
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