Leseprobe

Zur datenbankgestützten Erfassung technischer Denkmale in Sachsen 117 des Industriedenkmals erscheint hier als Synonym für techni- sche Denkmale und umgeht so eine Engfassung von Zeithori- zont und Gegenstandsbereich. Während das Industriedenkmal als Sachzeugnis des industriellen Zeitalters konnotiert ist und sowohl technische Anlagen als auch wirtschafts- und sozialge- schichtlich relevante »Kontextbauten«, also etwa auch Fabri- kantenvillen oder Arbeiterwohnhäuser, einschließen kann, legt der Begriff des technischen Denkmals den Fokus auf naturwis- senschaftlich-technische Aspekte, auf die Sachzeugnisse der Produktions- und Technikgeschichte, ohne auf das industrielle Zeitalter beschränkt zu bleiben. Hier wird, wie schon in den Jahrzehnten zuvor, ein vergleichsweise weiter inhaltlicher Rah- men aufgespannt, dem aber in den seither eingesetzten Denk- maldatenbanken aus ganz pragmatischen Gründen nicht ent- sprochen wurde. Um die wiederkehrenden behördeninternen Anfragen zu belastbaren Denkmalzahlen – darunter auch jene der techni- schen Denkmale – möglichst rasch beantworten zu können, entschied sich das LfD zur gesonderten datenbanktechnischen Kennzeichnung dieser Denkmalgattung. 11 Überlegungen zu fachlichen Zuständigkeiten und zur Arbeitsauslastung inner- halb des Landesamtes führten dabei in den 1990er-Jahren zur Engfassung des neuen Ausweisungsmerkmals auf Zeugnisse technischen bzw. technikbezogenen Charakters. So suchte man dem Umstand Rechnung zu tragen, dass seit 1997 höchstens ein Fachreferent das Spezialgebiet der technischen Denkmale zu bewältigen hatte. 12 Dieser sollte seine begrenzten Kapazitäten nicht noch auf jene überwiegend architektur- und sozialge- schichtlich relevanten Denkmalgruppen ausweiten, die fachlich auch von den für die Kreise zuständigen Referenten betreut werden konnten. 13 Dementsprechend wird die Klassifizierung technischer Denkmale in der aktuellen sächsischen Denkmal- datenbank DIVIS ebenfalls eher restriktiv gehandhabt. Verwal- tungs- und Sozialgebäude, Fabrikantenvillen oder Arbeitersied- lungen beispielsweise, die spätestens seit den 1950er-Jahren unter dem sächsischen Landeskonservator Hans Nadler zum Gegenstandsbereich der technischen Denkmalpflege avancier- ten, 14 werden nicht als solche ausgewiesen, sofern sie nicht in einem gemeinsamen Datensatz mit technischen Denkmalen im engeren Sinne erfasst sind. Bei eigenständigen Datensätzen technischer und nicht-technischer Zeugnisse etwa eines Pro- duktionsstandortes kann – so die ursprüngliche Idee – eine inhaltliche Verknüpfung über andere Datenbankfelder erfolgen, beispielsweise über den Bauwerksnamen mit einer Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens. 15 Freilich stellt die datenbanktechnische Erschließung über ein einzelnes Ausweisungsmerkmal nicht die einzige Recher- chemöglichkeit in DIVIS dar. Die Datenbank ist bei der Viel- zahl von Kulturdenkmalen – derzeit sind insgesamt ca. 101000 Datensätze verzeichnet – seit langem unverzichtbares Arbeits- instrument. Ihr Wert besteht nicht allein in der geordneten Ablage von Informationen, sondern in deren Erschließung mittels Suchfunktionen und zweckmäßiger Verschlagwortung. Die einzelnen Datensätze werden über Sachbegriffe eines hie­ rarchischen Thesaurus inhaltlich erschlossen, wobei für die Gruppe der technischen Denkmale vor allem die Sachbegriffe innerhalb der übergeordneten Kategorien Handwerk, Manu- faktur, Mühlen, Industrie, Verkehr, Vermessung sowie Ver- und Entsorgung relevant sind. Untergeordnete Sachbegriffe, etwa die für Sachsen maßgeblichen Industriezweige, sowie die jeweils zugehörigen erweiterten Sachbegriffe dienen der tiefergehenden Systematisierung. 16 Letztere umfassen Einzelelemente wie Ge- Abb. 2 Schmiede von Neugersdorf aus der Mitte des 19. Jahrhunderts mit vorgelagerter Tanksäule von ca. 1930, Ansicht von Süd- osten, 2013.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTMyNjA1